Finanzielles und Förderungen
In Tirol gibt es verschiedene Ermäßigungen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Familien und Erwachsene in unterschiedlichen Lebensbereichen.
Im Folgenden sind mögliche Anlaufstellen aufgelistet, bei denen Sie unter anderem finanzielle Unterstützung sowie Beratung erhalten.
- Caritas Tirol Berät bei sozialrechtlichen Fragen und akuten finanziellen Engpässen (zum Beispiel Beratung über Mindestsicherung, Mietzinsbeihilfe oder mögliche Gebührenbefreiungen)
- Delogierungsprävention Tirol Unterstützt vom Wohnungsverlust bedrohte Menschen und bietet MieterInnen Beratung und Finanzhilfe
- Dowas Berät bei der Arbeits- und Wohnungssuche, bei drohendem Wohnungsverlust und vorbeugend hinsichtlich Existenzsicherung
- Inbus Berät Berufstätige, die ihre finanzielle Situation verbessern wollen
- Internet Ombudsstelle Informiert zu rechtlichen Fragen zu Onlineshopping und anderen digitalen Themen
- Lilawohnt Berät Frauen (mit Kindern), die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind oder sich in existenziellen Problemlagen befinden.
- Netzwerk Tirol
Bietet unbürokratische Finanzhilfe für hilfsbedürftige TirolerInnen in Notlagen durch Überbrückungshilfen oder durch Unterstützung bei Strom- / Gasrückständen - Schuldenberatung Tirol Schuldenberatung und Rechtsberatung für Jugendliche und Erwachsene
- Tiroler Hilfswerk Bietet unbürokratische Finanzhilfe für hilfsbedürftige TirolerInnen in Notlagen durch Überbrückungshilfen für den Lebensunterhalt oder durch Heizkostenzuschüsse
- Vinzenzgemeinschaft Leistet rasche und unbürokratische finanzielle Überbrückungshilfen für hilfsbedürftige Menschen in Tirol
- Volkshilfe Tirol Bietet finanzielle Unterstützung für in Not geratene TirolerInnen durch Beratung und kurzfristige Finanzhilfe
- BürgerInnenservice in Gemeindeämtern: hilft passende regionale Unterstützungsangebote zu finden.
- www.werhilftwie-tirol.at: Auflistung verschiedener Beratungsstellen
Familienförderungen
Familienförderungen des Landes Tirol
- Kindergeld PLUS
Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. - Kinderbetreuungszuschuss
Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Kinder- und Schülerhorte wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt. - Mehrlingsgeburtenzuschuss
Pro Mehrlingsgeburt wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dieser ist einkommensunabhängig. - Schulkostenbeihilfe
Ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für einkommensschwache Familien zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen. - Schulveranstaltungen im Inland
Ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für einkommensschwache Familien für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland.
Weitere Informationen zu den Familienförderungen des Landes Tirol finden sich auf folgender Website: Förderungen für Familien | Land Tirol
Familienbeihilfe des Bundes
Für Kinder wird Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt.
Weitere Informationen: www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe
Die Höhe der Förderung berechnen: https://familienbeihilfe.arbeiterkammer.at/
Familienbonus Plus (Bundesministerium)
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast direkt bis höchstens auf null reduziert. Der Familienbonus Plus unterliegt einer monatlichen Betrachtungsweise. Antragsberechtigte können daher den Familienbonus Plus ab dem Monat, in dem das Kind auf die Welt kommt, beantragen. Es gibt Aufteilungsmöglichkeiten des Familienbonus Plus für Eltern.
Weitere Informationen:
Kindermehrbetrag (Bundesministerium)
Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten statt dem Familienbonus Plus unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindermehrbetrag.
Weitere Informationen:
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
Beim Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag, wenn bestimmte Voraussetzungen für mehr als sechs Monate erfüllt sind. Ab dem zweiten Kind gibt es gestaffelte Absetzbeträge.
Weitere Informationen und Online-Formular: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
Weitere Fördermöglichkeiten
- Förderungen des Landes Tirol
Das Land Tirol vergibt Förderungen in verschiedenen Bereichen wie Bauen und Wohnen, Bildung, Arbeit, Energie usw. Weitere Informationen: tirol.gv.at/buergerservice/foerderungen - Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen
Das Transparenzportal bietet einen Überblick über verschiedene Förderungen in ganz Österreich. Weitere Informationen: transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/buerger/
Ermäßigungs- und Vorteilskarten
Der Tiroler Familienpass / EuregioFamilyPass
Der Tiroler Familienpass ist kostenlos und gilt bis zum 18. Geburtstag des jüngsten im Familienpass eingetragenen Kindes.
Voraussetzungen für ein Ansuchen sind: Hauptwohnsitz in Tirol und gemeinsamer Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind, für das die Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Tiroler Familienpass gilt zudem als EuregioFamilyPass in den Partnerländern Südtirol und Trentino gültig.
Mehr Informationen finden sie auf folgender Website: Familien-Pass | Land Tirol
Zudem können Sie Ihre Fragen per Telefon klären:
- Info-Hotline für inhaltliche Fragen zum Familienpass: 0800 800 508
- Hotline zum digitalen Tiroler Familienpass: 0512 508 807840
Kulturpass der Initiative "Hunger auf Kunst und Kultur"
Für Menschen mit geringem Haushaltseinkommen sind Kunst und Kultur kaum leistbar. Der Kulturpass ermöglicht ihnen den freien Eintritt zu Veranstaltungen aller Kultureinrichtungen/-häusern/-veranstaltern, die PartnerInnen der Aktion sind.
Die aktuellen Voraussetzungen und Einkommensgrenzen sowie teilnehmende PartnerInnen der Aktion finden Sie auf der Website „Hunger auf Kunst und Kultur.“
Kulturbuddys sind ehrenamtliche Buddys, die Sie bei Veranstaltungen begleiten könnten. Diese bekommen den Eintritt zur Veranstaltung rückerstattet. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Website von Hunger auf Kunst und Kultur.