Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form einzubringen.
Bevorzugt ist die Einreichung per Online-Formular, bis auf Weiteres ist auch das Word-Formular zulässig.
Allgemeine Informationen
Ziel ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Offene Jugendarbeit in Tirol anbieten. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt. Gefördert werden Personalkosten für Personen, die im pädagogischen Handlungsfeld tätig sind, in der Höhe von € 520,00 pro Stunde pro Jahr.
Die Tabelle als Höchstbemessungsgrundlage, die detaillierten Fördervoraussetzungen und Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können juristische Personen, insbesondere Vereine und Gemeinden, in ihrer Eigenschaft als Rechtsträger von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit sein.
Fristen
Erstanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen. Für Folgeanträge gilt die im jeweiligen Fördervertrag angegebene Frist.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Konzept der Einrichtung
- ausgefülltes Beiblatt
- detaillierte Kostenkalkulation
- bei gemeindeübergreifenden Einrichtungen: Kooperationsvereinbarung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Dateityp: pdf Download (303 KB) Rahmenrichtlinie Jugendförderung
- Dateityp: pdf Download (297 KB) Richtlinie Offene Jugendarbeit
Verwendungsnachweis
Ansprechpartnerinnen
Dipl.-Päd.in Silke Möhrling
tiris-Standort Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck Österreich
Telefon work+43 512 508 7853
faxFax +43 512 508 747805
E-Mail ga.jugend@tirol.gv.at