Wer ist für Apostillen zuständig
Für die Ausstellung von Apostillen (Echtheitsbescheinigungen) von im Bundesland Tirol ausgestellten Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Partnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden) und mehrsprachischen Auszügen aus solchen Einträgen, Registerauszügen (Teil- und Gesamtregisterauszüge), Meldebestätigungen, Strafregisterbescheinigungen und Schulzeugnissen ist die Abteilung Staatsbürgerschaft und Datenschutz im Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus 2, 6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7, Parterre, Zimmernummer: 14 zuständig.
Die Ausstellung der Apostille erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung mit nachstehender Ansprechperson:
Frau Egger, 0512/508-2362
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für den Fall, dass eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, werden Sie ebenfalls gebeten, mit den genannten Ansprechpersonen telefonisch in Kontakt zu treten.