Wer ist für Apostillen zuständig
Für die Ausstellung von Apostillen (Echtheitsbescheinigungen) von im Bundesland Tirol ausgestellten Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Partnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden) und mehrsprachigen Auszügen aus solchen Einträgen, Registerauszügen (Teil- und Gesamtregisterauszüge), Meldebestätigungen, Strafregisterbescheinigungen und Schulzeugnissen ist die Abteilung Staatsbürgerschaft im Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus 2, 6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7, Parterre, Zimmernummer: 14 zuständig.
Die Ausstellung der Apostille erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung mit nachstehender Ansprechperson:
Sekretariat 0512/508-2362
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr I 14:00 bis 16:15 Uhr
Freitag : 08:00 bis 12:00 Uhr
Ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung wird kein Zutritt ermöglicht!
Für den Fall, dass eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, werden Sie ebenfalls gebeten, mit den genannten Ansprechpersonen telefonisch in Kontakt zu treten.