Beratung und Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

Ausbau der Delogierungsprävention und Einrichtung des Mietrückstandsfonds

  • Beratung und Hilfe für Menschen, die mit ihrer Miete in Verzug sind oder denen bereits eine Kündigung, eine Räumungsklage bzw. ein Exekutionstitel vorliegt
  • 260.000 Euro jährlich für den Ausbau der Delogierungsprävention
  • Mietrückstandsfonds in Höhe von 300.000 Euro

 

Angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und der hohen Wohnkosten sind der Erhalt bestehender Mietverhältnisse und die Verhinderung von Wohnungslosigkeit wichtige Bausteine zur Bekämpfung der Wohnungsnot für all jene Menschen, die mit ihrer Miete in Verzug sind oder denen bereits eine Kündigung, eine Räumungsklage bzw. ein Exekutionstitel vorliegt. „Die Corona-Pandemie hat die Situation für armutsgefährdete bzw. von Armut betroffene Menschen verschärft: Viele haben ihre Arbeit verloren, waren oder sind in Kurzarbeit. Aber auch Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen samt entsprechendem Lebensstandard können von den Auswirkungen der Pandemie finanziell betroffen sein. Für sie kann der Verlust der Wohnung eine reale Bedrohung werden“, weiß Soziallandesrätin Gabriele Fischer. Um diesen Menschen bereits im Vorfeld zu helfen, leistet die Delogierungspräventionsstelle kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung.

Delogierungsprävention ausgebaut und Mietrückstandfonds eingerichtet

Um dem steigenden Bedarf an Beratung Rechnung zu tragen, wurde die Delogierungsprävention ausgebaut. „Damit kann das bestehende Angebot erweitert werden. Die Kernaufgaben der Delogierungsprävention – die oft sehr rasch bei drohendem Wohnungsverlust intervenieren muss – werden dadurch schneller und effizienter erledigt“, erläutert LRin Fischer. „Gleichzeitig werden Wartezeiten und Zugangshürden reduziert, die Erreichbarkeit verbessert und das Angebot in Summe leichter zugänglich gemacht.“ Für den Ausbau der Delogierungsprävention stellt das Land Tirol jährlich 260.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich zum Ausbau der Delogierungsprävention wurde ein Mietrückstandsfonds in Höhe von vorerst 300.000 Euro eingerichtet. Dieser dient – insbesondere ausgelöst durch die Corona-Pandemie – der Übernahme von Mietrückständen und ähnlich dringenden Ausgaben zur Delogierungsprävention und notwendigen Existenzsicherung im Zusammenhang mit dem Wohnbedarf.

Nachhaltige und längerfristige Sicherung des Wohnraums

Delogierungsprävention ist die rasche und unmittelbare Intervention zur Sicherung des Wohnraums. Ziel der Beratung ist die nachhaltige und längerfristige Sicherung des Wohnraums unter Nutzung bzw. Stärkung der persönlichen Ressourcen: Wir entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen realistische Lösungsansätze, damit sie entweder in ihren vier Wänden bleiben oder Alternativen erarbeitet werden können“, berichtet Michael Hennermann, Geschäftsführer der Delogierungsprävention. Um eine möglichst niederschwellige und wohnortnahe Beratung sicherzustellen und dem gestiegenen Beratungsbedarf als Folge der Corona-Pandemie zu entsprechen, wurden nun die Standorte der Delogierungsprävention in Innsbruck und Wörgl ausgebaut. Auch das Beratungsangebot in der Außenstelle Imst wird weiterhin bedient. Ebenso wurden telefonische und digitale Kontakt- und Beratungsangebote verbessert.

In einem Erstgespräch werden mit den betroffenen Personen die Situation geklärt und die Problemlage analysiert. Im Regelfall nimmt die Delogierungsprävention Kontakt mit VermieterInnen und Hausverwaltung auf. Bei Bedarf werden ein Haushalts- bzw. Finanzplan erstellt. „Wir unterstützen die von Wohnungsverlust gefährdeten Menschen auch bei der Abklärung und der Beantragung von Versicherungs- und Sozialleistungen, informieren über finanzielle Unterstützungen und beantworten miet- und verfahrensrechtliche Fragen. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zu weiteren psychosozialen Beratungsangeboten her. Darüber hinaus stehen die Beraterinnen und Berater für Kontaktaufnahme, Mediation und bei der Vermittlung mit Eigentümern und Eigentümerinnen, Behörden und der Hausverwaltung zur Verfügung und erarbeiten gegebenenfalls mit den Betroffenen einen Rückzahlungsplan sodass Mietrückstände beglichen werden, und der Wohnraum gesichert werden kann“, führt Karin Müller, Sozialarbeiterin der Delogierungsprävention, aus.

Langfristige Beratung und Betreuung

Für langfristige Beratung oder Betreuung werden betroffene Personen an andere Beratungsstellen weitervermittelt, da die Delogierungsprävention als spezialisierte Fachberatungsstelle keine allgemeine Sozialberatung anbietet. Für die Kooperation mit ganzheitlichen Sozialberatungsstellen wurde die allgemeine Sozialberatungsstelle BARWO ausgebaut und die Folgeberatung und Nachbetreuung durch die Mobile Sozialarbeit aufgestockt. „Auch hierbei liegt der Fokus auf Wohnraumsicherung, wobei die Herangehensweise niederschwelliger ist und durch die mobile Sozialarbeit auch aufsuchend gearbeitet werden kann. Die mobilen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen bei der Beschaffung von Dokumenten, der Geltendmachung von Ansprüchen und sozialrechtlichen Leistungen. Bei Bedarf können Betroffene hierbei auch begleitet werden.“, erläutert Hennermann.

„Corona hat gezeigt: Plötzlich und unvorhersehbar ist die finanzielle Not da und es wird mit der Miete eng. Daher ist es wichtiger denn je, dass wir miteinander füreinander da sind und dass Menschen in Not rasch niederschwellig Hilfe und Unterstützung erhalten. Mit dem Mietrückstandsfonds und dem Ausbau des Beratungsangebots setzen wir aktiv einen Schritt zur Armutsprävention“, betont LRin Fischer.

 

Die Adressen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Delogierungsberatungsstellen in Innsbruck, Wörgl und Imst sind unter www.delo.tirol abrufbar.