Heizkostenzuschuss 2026/2027

mit optimiertem Service und weniger Bürokratie

  • Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: einfachere Antragstellung für BürgerInnen, effizientere Abwicklung für Verwaltung 
  • 250 Euro für einkommensschwächere Haushalte
  • Antragsfrist für Zuschuss 2026/2027 startet im Mai
  • Erhöhte Einkommensgrenzen: Mehr Menschen profitieren von Zuschuss 
  • Zuschuss wird ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison ausbezahlt
  • Informationen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss 

Heizkosten sind gerade für einkommensschwächere Haushalte eine Herausforderung – nicht zuletzt sorgt die aktuelle weltpolitische Lage und damit einhergehende Auswirkungen auf den Energiemarkt bei vielen Menschen für Unsicherheit. Gerade dann, wenn jeder Euro zählt, braucht es rasche und unkomplizierte Unterstützung. Das Land Tirol setzt den bewährten Heizkostenzuschuss auch für die Heizperiode 2026/2027 fort und spricht mit höheren Einkommensgrenzen zusätzlich Menschen an, die Unterstützung brauchen. Zudem wurde die Antragstellung im Zuge des Tirol Konvents grundlegend vereinfacht. Eine Beantragung des Zuschusses ist zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2026 möglich. Ausbezahlt wird der Zuschuss einmalig ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.

„Der Heizkostenzuschuss ist ein wichtiges und bewährtes Instrument, um jene zu unterstützen, die Hilfe brauchen. Wir wollen den Zugang vereinfachen: Mit dem Tirol Konvent setzen wir auf eine vereinfachte Antragstellung. Mit den angehobenen Einkommensgrenzen profitieren noch mehr Tirolerinnen und Tiroler, die Hilfe brauchen“, betont LH Anton Mattle.

„Mit dem Heizkostenzuschuss leisten wir auch heuer einen gezielten Beitrag zur Entlastung vieler Haushalte. Uns ist wichtig, dass diese Unterstützung jene erreicht, die sie am dringendsten brauchen – rasch, unbürokratisch und mit einer möglichst einfachen Antragstellung, die sich an der Lebensrealität der Menschen orientiert“, so LHStv Philip Wohlgemuth.

Schneller, einfacher, digitaler: Die wichtigsten Neuerungen im Detail

Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen wurden im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betragen nun für einen Ein-Personen-Haushalt bis zu 1.435 Euro, für zwei Personen bis zu 2.265 Euro, für drei Personen bis zu 2.665 Euro und für vier Personen bis zu 2.965 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 300 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 250 Euro pro Haushalt.

Die Einreichung erfolgt bevorzugt über das Online-Formular auf der genannten Website, wobei auch eine analoge Antragstellung weiterhin möglich ist. Grundsätzlich erfolgt die Angabe des Haushaltseinkommens im Erklärungsweg. Bei den Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres müssen AntragstellerInnen bestätigen, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung werden im Einzelfall Überprüfungen durchgeführt – es können Unterlagen beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin angefordert werden.

Einfachere Beantragung für EmpfängerInnen des Zuschusses im Vorjahr

Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen. 

Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Tiroler Hilfswerk bietet auch Online-Beratungen an

Jene, die Unterstützung benötigen, können sich an ihre Standortgemeinde oder an das Tiroler Hilfswerk in Innsbruck wenden. Neben Vor-Ort-Beratungen bietet das Tiroler Hilfswerk auch Online-Beratungen an. Termine für eine Beratung via Video oder Telefon können einfach und unkompliziert via Online-Terminvereinbarung des Landes gebucht werden.

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss. Eine Beantragung ist auch über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ möglich.