LR Mattle: „Zusätzlich 350.000 Euro für Tiroler Familien“

Land Tirol stockt Finanzmittel für Kinderbetreuungszuschuss im Jahr 2021 auf

  • Unterstützung von einkommensschwächeren Familien bei Kosten für Kinderbetreuung

Von der Kurzarbeit über Einkommensverluste bis hin zum Jobverlust – Die Coronakrise hat die finanzielle Situation vieler Tiroler Familien stark beeinflusst. Dies spiegelt sich auch bei den bisherigen Anträgen zum Kinderbetreuungszuschuss des Landes im Jahr 2021 wider, der einkommensschwächere Familien bei den Kosten für die Kinderbetreuung finanziell entlastet: Insgesamt wurden bis Ende September bereits 617 Anträge mit einer Fördersumme von rund 493.000 Euro genehmigt. Zum Vergleich: im gesamten Jahr 2020 waren es zuletzt 620 Anträge. Auf Initiative von Familienlandesrat Anton Mattle hat die Tiroler Landesregierung jetzt beschlossen, dass für den Kinderbetreuungszuschuss auf Basis eines hochgerechneten Mehrbedarfs für das Jahr 2021 weitere 350.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

„Es geht darum, dass wir unseren Familien seitens des Landes zur Seite stehen und insbesondere einkommensschwächeren Familien mit Förderangeboten wie dem Kinderbetreuungszuschuss unter die Arme greifen. Auf den Mehrbedarf, der sich hier ergibt, können wir flexibel reagieren. Die Coronakrise hat viele Tiroler Familien hart getroffen. In Zeiten von Homeoffice, Homeschooling und pandemiebedingten Lockdowns wurde beinahe Übermenschliches geleistet. Dafür gebührt seitens des Landes größter Respekt und ein gesamtgesellschaftlicher Dank an die Eltern und Erziehungsberechtigten wie auch die Kinder – das ist mir ein großes Anliegen“, betont Familienlandesrat Mattle.

Über den Kinderbetreuungszuschuss

Der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschuss des Landes Tirol wird obsorgeberechtigten Personen gewährt, die die Kinderbetreuung wegen eines aufrechten Arbeitsverhältnisses, einer beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitsuche nicht selbst oder durch einen im selben Haushalt lebenden Elternteil wahrnehmen können. Zudem müssen diese obsorgeberechtigten Personen die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen 40 bzw. 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten. Gefördert werden Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindergruppen, Kinderkrippen, Kindergärten, Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern) sowie Kinder- und Schülerhorten.

2020: 4,5 Millionen Euro an individuellen Familienförderungen

Neben dem Kinderbetreuungszuschuss bietet das Land Tirol einkommensschwächeren Familien zahlreiche weitere finanzielle Leistungen, Angebote und Unterstützungen wie beispielsweise das Kindergeld Plus, die Schulstarthilfe sowie die Förderung der Teilnahme an Schulveranstaltungen. Im Jahr 2020 flossen seitens des Landes zuletzt rund 4,5 Millionen Euro in individuelle Förderungen für Familien.

Weiterführende Informationen zu den Familienförderungen des Landes sowie das Online-Formular zur Beantragung des Kinderbetreuungszuschusses gibt es unter www.tirol.gv.at/generationen