Unterstützung des Landes für Familien zum Schulstart

Schulstarthilfe noch bis 30. September 2021 beantragen

Der Schulanfang steht wieder vor der Tür und stellt mit vielen anfallenden Kosten für einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende oftmals eine finanzielle Herausforderung dar. Familienlandesrat Anton Mattle betont: „Mit der Schulstarthilfe bieten wir seitens des Landes eine treffsichere Förderung an, um unsere Familien bei den Ausgaben für Schulmaterialien zu unterstützen. Ich lade möglichst viele Eltern dazu ein, diese Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen“. Die einkommensabhängige Landesförderung in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind kann für das Schuljahr 2021/2022 noch bis spätestens 30. September 2021 beantragt werden.

Rund 10.500 genehmigte Anträge im Jahr 2020

Im Vorjahr wurden seitens des Landes rund 10.500 Anträge zur Schulstarthilfe genehmigt. Der ausbezahlte Förderbetrag belief sich auf knapp 2,5 Millionen Euro. Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich ausbezahlt.

So funktioniert die Antragsstellung

Die Schulstarthilfe kann über das Online-Formular unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe beantragt werden. Ist eine digitale Antragsstellung nicht möglich, wird nach Kontaktaufnahme mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit ein Antragsformular in Papierform zur Verfügung gestellt.


Kontakt

Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

Tel.: 0512 508 7831

E-Mail: ga.familie@tirol.gv.at   

Auch das InfoEck der Generationen bietet unter der Hotline 0800 800 508 oder der E-Mailadresse  info@infoeck.at detaillierte Informationen zu den Förderungen und Unterstützungen des Landes für Familien an