Unterstützung Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen
Einfach zusammengefasst:
Es gibt Unterstützung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen. Die Unterstützung gilt für Menschen mit mindestens 50 Prozent Behinderung. Auch andere Voraussetzungen laut Richtlinie müssen erfüllt sein. Der Haupt-Wohnsitz muss im Bundesland Tirol sein. Das Einkommen darf nicht zu hoch sein.
Es gibt diese Förderungen:
- Geld für Wohn-Bedarf
- Geld für den Kauf von Hilfsmitteln, Heilbehelfen und technischen Arbeits-Hilfen
- Geld für eine bessere Wohn-Situation
- Zuschüsse für Kur-Aufenthalte
- Zuschüsse für Ausbildungen
Im Rahmen der Unterstützung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen werden folgende Maßnahmen gewährt:
- Zuwendung zum Wohnbedarf
- Förderung für den Ankauf von Hilfsmitteln, Heilbehelfen, technischen Arbeitshilfen
- Förderung zur Verbesserungen der Wohnsituation
- Zuschüsse für Kuraufenthalte
- Zuschüsse für Ausbildungen
Formular Unterstützung Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen
Einbringung
Die Einbringung hat in elektronischer Form über das unten angeführte Online-Formular (sichere Datenübertragung) oder in einer anderen geeigneten elektronischen Form oder per Post zu erfolgen.