Im Rahmen der Unterstützung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen werden folgende Maßnahmen gewährt:
- Zuwendung zum Wohnbedarf
- Förderung für den Ankauf von Hilfsmitteln, Heilbehelfen, technischen Arbeitshilfen
- Förderung zur Verbesserungen der Wohnsituation
- Zuschüsse für Kuraufenthalte
- Zuschüsse für Ausbildungen