Verleihung
An wen wende ich mich?
An das Amt der Tiroler Landesregierung, sofern der Hauptwohnsitz in Tirol ist.
Kontakt:
Abteilung Staatsbürgerschaft und Datenschutz (siehe Kontaktbox auf dieser Seite)
E-mail: staatsbuergerschaft@tirol.gv.at
Hier finden Sie Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit in der Abteilung Staatsbürgerschaft
Kann ich als Minderjähriger die Staatsbürgerschaft beantragen?
Ja, jedoch nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die allgemeinen und besonderen Einbürgerungsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Kann ich die Staatsbürgerschaft für die ganze Familie beantragen?
Sofern bei der antragstellenden Person die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben sind, ist die Erstreckung auf die Ehegattin (den Ehegatten) sowie auf minderjährige und ledige Kinder möglich.
Erstreckung auf Ehegatten:
- EhegatteIn weist 6-jährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt nach
- Ehedauer 5 Jahre
- Ehe aufrecht - gemeinsamer Haushalt
Erstreckung auf minderjährige und ledige Kinder:
- Eheliche Kinder des Antragstellers
- Uneheliche Kinder der Frau
- Uneheliche Kinder des Mannes (nur bei anerkannter oder festgestellter Vaterschaft)
- Adoptivkinder des Antragstellers
Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig niedergelassen sein.
Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen? [Voraussetzungen]
Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Kann ich meine derzeitige Staatsbürgerschaft beibehalten?
Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz erlaubt keine Doppelstaatsbürgerschaft. Grundsätzlich muss die Entlassung aus dem Staatsverband des Herkunftslandes nachgewiesen werden. Sie werden über die notwendigen Schritte zur Erreichung der Entlassung aus Ihrem Herkunftsland informiert. Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Welche Deutschkenntnisse werden verlangt?
Der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache ist die Voraussetzung jeglicher Verleihung der Staatsbürgerschaft. Sie werden von den MitarbeiterInnen der Abteilung über das Niveau der geforderten Deutschkenntnisse informiert, sowie über bestehende Sonderregelungen. Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Welche Geschichtekenntnisse werden verlangt?
Der Nachweis von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung, sowie der Geschichte Österreichs und des Bundeslandes Tirol ist die Voraussetzung jeglicher Verleihung der Staatsbürgerschaft.
Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in klärt mit Ihnen beim Erstgespräch, ob Sie eine Geschichteprüfung machen müssen.
Der Prüfungstermin wird Ihnen mindestens acht Wochen vorher mitgeteilt, unter Bekanntgabe von Zeit und Ort der Prüfung.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung erhalten Sie von uns folgende Unterlagen:
- Lernunterlage Land Tirol: Lernunterlage für EinbürgerungsbewerberInnen(Land Tirol / Abteilung Staatsbürgerschaft)
- Lernunterlage Bund: Lernunterlage zur Staatsbürgerschaftsprüfung (Bundesministerium für Inneres)
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für eine Einzelperson betragen etwa zwischen 1500 bis 1700 Euro.
Die Kosten für einen Familienantrag (z.B. ein Erwachsener mit zwei Kindern) betragen etwa zwischen 2300 und 2500 Euro.
Die genauen Kosten müssen je nach Einzelfall berechnet werden und sind am Ende des Verfahrens zu bezahlen.
Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen:
- Nachweis des rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthaltes in Österreich
- Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängigens Strafverfahren, keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen)
- Kein bestehendes Aufenthaltsverbot, sowie kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung, sowohl im Inland als auch in einem anderen EWR-Staat und keine Erlassung einer Ausweisung in den letzten 18 Monaten
- Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
- Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Kenntnisse über die demokratische Ordnung und die Geschichte Österreichs, sowie die Geschichte Tirols
- Nachweis Deutschkenntnisse
Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Wie gehe ich vor?
Sie vereinbaren telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter / der zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
In einem Erstgespräch werden Sie ausführlich beraten und informiert. Sie erhalten ein Antragsformular und erfahren, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Sie besorgen die nötigen Unterlagen und bringen den Antrag nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter / Ihrer Sachbearbeiterin ein.
Wie lange dauert das Verfahren?
Wir bemühen uns Ihren Antrag möglichst schnell zu bearbeiten.
Durchschnittlich dauern die Verfahren von der Antragstellung bis zur Verleihung etwa sechs bis neun Monate. Die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der Situation im Einzelfall ab, insbesondere von der Dauer des Entlassungsverfahrens aus Ihrem Herkunftsland.
Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.
Wie lange muss ich in Österreich wohnhaft sein?
Wir bemühen uns Ihren Antrag möglichst schnell zu bearbeiten.
Durchschnittlich dauern die Verfahren von der Antragstellung bis zur Verleihung etwa sechs bis neun Monate. Die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der Situation im Einzelfall ab, insbesondere von der Dauer des Entlassungsverfahrens aus Ihrem Herkunftsland.
Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.