Reproduktive Gesundheit
Als zentraler Bestandteil der Frauengesundheit umfasst die reproduktive Gesundheit alle Lebensphasen: von der Familienplanung über Schwangerschaft und Geburt bis hin zu Entscheidungen gegen eine Schwangerschaft. Eine umfassende, qualitätsgesicherte medizinische Versorgung bildet dabei die Grundlage für Sicherheit und Wohlbefinden der Frauen.
Während der Schwangerschaft leisten ÄrztInnen und Hebammen einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge von Mutter und Kind. Regelmäßige Untersuchungen, wie jene im Rahmen des Eltern-Kind-Passes , unterstützen eine gesunde Entwicklung und bereiten auf die Geburt vor. Hebammen nehmen dabei eine besonders wichtige Rolle ein, indem sie Frauen begleiten, informieren und stärken – während und auch nach der Schwangerschaft.
Gleichzeitig ist eine flächendeckende gynäkologische Versorgung auch außerhalb einer Schwangerschaft unverzichtbar.
Entscheidet sich eine Frau oder ein Paar gegen eine Schwangerschaft oder wird ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen notwendig, ist der Zugang zu einer qualitätsgesicherten und wohnortnahen Versorgung ebenso essenziell. Die Sicherstellung dieser Angebote stellt eine wichtige Säule der öffentlichen Gesundheit dar und ist Ausdruck einer frauenzentrierten Gesundheitsversorgung.
1. Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist eine besondere Phase im Leben einer Frau und einer Familie. Der Körper verändert sich, Wahrnehmungen werden anders (z.B. riechen, schmecken) und eine Familie wartet und freut sich auf ein neues Familienmitglied. Wichtig während der Schwangerschaft ist eine gute gynäkologische Grundversorgung und ärztliche Betreuung. Die Fertilität der Frau ist bis ca. 30 Jahren relativ stabil und verschlechtert sich wesentlich ca. ab dem 35. Lebensjahr. Etwaige Schwangerschaftsrisiken und -komplikationen nehmen mit zunehmendem Alter zu.
Anzeichen einer Schwangerschaft
Ist eine Frau schwanger, kann sie schon kurz nach der Empfängnis bemerken, dass sich ihr Körper verändert. Diese ersten Symptome einer Schwangerschaft treten frühestens ab dem 7. bis 10. Tag nach dem Eisprung auf, nämlich dann, wenn sich das befruchtete Ei in der Gebärmutter einnistet und der Körper beginnt, das Schwangerschaftshormon hCG zu produzieren.
Frühe Symptome einer Schwangerschaft können unter anderem sein:
Spannungsgefühle in den Brüsten
Ziehen im Unterleib
leichte Schmierblutung
morgendliche Übelkeit und Erbrechen
Heißhunger
vermehrter Harndrang
Blähungen und Verstopfung
Müdigkeit
Schwindel
Diese Veränderungen können auch andere Gründe haben, sie sind daher kein sicheres Anzeichen.
Ist eine Frau schwanger, so bleibt für gewöhnlich ihre Regelblutung aus. Feststellen lässt sich eine Schwangerschaft recht sicher mit einem Harntest, den man zu Hause machen kann. Tests gibt es rezeptfrei in Apotheken und Drogeriemärkten. Man kann den Schwangerschaftstest auch bei einer Ärztin, einem Arzt oder einer Hebamme machen lassen. Auch dann bezahlt man den Test normalerweise selbst.
Schwangerschaftstest
Die Palette der verfügbaren Schwangerschaftstests in Apotheken und Drogerien ist groß. Insbesondere mit dem sogenannten Frühtest (Prätest), lässt sich die Möglichkeit einer Schwangerschaft bereits vor dem Ausbleiben der Regelblutung feststellen. Alle Schwangerschaftstests basieren auf der Bestimmung des Schwangerschaftshormons Humanes Choriongonadotropin (hCG) im Harn. Frühschwangerschaftstests sind extrem empfindlich und können bereits am Tag des Ausbleibens der Periode oder entsprechend den Herstellerangaben früher angewendet werden.
Bei einem negativen Ergebnis, liegt eventuell noch nicht genügend hCG im Harn vor und der Test muss, bei weiterhin ausbleibender Periode, zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Fällt der zweite Test trotz ausbleibender Periode wiederum negativ aus, wird empfohlen, eine Ärztin / einen Arzt aufzusuchen.
Fehlgeburt
Wenn eine Schwangerschaft in den ersten 3 Monaten (bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche nach Befruchtung) unfreiwillig endet, spricht man von einer frühen Fehlgeburt. Eine frühe Fehlgeburt ist eine tiefe persönliche Erfahrung, die jede Frau ganz unterschiedlich erlebt. Viele Frauen denken nach einer Fehlgeburt, sie seien die einzigen denen das passiert. Das stimmt nicht. Etwa jede dritte bis vierte Schwangerschaft endet in einer Fehlgeburt
Pränataldiagnostik
Pränataldiagnostische Untersuchungen sind zusätzliche Tests in der Schwangerschaft, die über die regulären Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass hinausgehen. Sie helfen dabei, mögliche Erkrankungen oder Fehlentwicklungen des Kindes frühzeitig erkennen zu können und gegebenenfalls die weitere Schwangerschaftsbetreuung anzupassen.
Zu Beginn werden meist nicht-invasive Methoden eingesetzt (z.B. Ultraschall oder Bluttests der Mutter). Diese geben eine erste Einschätzung des Risikos. Wenn Auffälligkeiten bestehen, können invasive Untersuchungen folgen (z. B. Fruchtwasseruntersuchung). Diese liefern genauere Ergebnisse, sind aber mit gewissen Risiken verbunden.
Die Entscheidung, ob solche Untersuchungen durchgeführt werden, liegt immer bei der schwangeren Frau bzw. der Familie. Wichtig: Diese Tests sind keine Garantie für ein gesund geborenes Kind. Die Leistungen der Pränataldiagnostik sind grundsätzlich nicht von der Sozialversicherung gedeckt. Ein Vorteil der Pränataldiagnostik kann sein, dass frühzeitig Planungen bei der Geburt vorgenommen werden können (z.B. Geburt in einem spezialisierten Zentrum).
Typische Untersuchungen sind:
Ersttrimesterscreening (11.–14. Woche, Nackenfaltenmessung)
Zweittrimesterscreening (20.–22. Woche, Organscreening)
Neuere Bluttests (z.B. NIPT – risikofreier Bluttest) können bestimmte Chromosomenstörungen wie Trisomie 13, 18 und 21 erkennen. Eine umfassende Information zur Pränataldiagnostik bietet die Broschüre „Pränataldiagnostik – Was? Wie? Wozu? – Informationen zu Untersuchungen während der Schwangerschaft“. Link
Bei verschiedenen Beratungsstellen (verlinken zur neuen Kachel „Beratungsstellen“) kann man sich Information, Hilfe und Unterstützung suchen.
Hebammenbetreuung
Hebammen spielen eine zentrale Rolle in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Sie begleiten, beraten und unterstützen Frauen und Familien in dieser besonderen Lebensphase.
Oft sind sie die erste Ansprechperson bei Fragen und Unsicherheiten. Durch ihre kontinuierliche Betreuung tragen sie wesentlich zu einer sicheren und gut begleiteten Schwangerschaft bei.
Sie helfen dabei, Veränderungen in der Schwangerschaft besser zu verstehen und frühzeitig mögliche Probleme zu erkennen.
Tirol hat im Vergleich zu anderen österreichischen Bundesländern eine besonders hohe Dichte an Hebammen. Hier findet man die für sich passende Hebamme: Hebammensuche Österreich
Leistungen von Hebammen:
Vorsorge in der Schwangerschaft
Beratung zu Gesundheit, Ernährung und Beschwerden
Begleitung bei der Geburt
Betreuung im Wochenbett und beim Stillen
Das Team der Elternberatung des Landes bietet Informationen rund um diese Themen und auch verschiedenste Kurse in den Bezirken an.
Beendigung einer Schwangerschaft
Im Rahmen einer Schwangerschaft kann sich die Frage nach einer medizinisch indizierten Beendigung der Schwangerschaft stellen. Dabei spielen bspw. die gesundheitliche Gefährdung der Mutter oder kindliche Erkrankungen eine Rolle. Üblicherweise erfolgt in diesem Fall eine Überweisung an ein spezialisiertes Zentrum – in Tirol das a.ö. Landeskrankenhaus (Univ.-Kliniken) Innsbruck - wo ergänzende pränataldiagnostische Untersuchungen vorgenommen werden. Im Fall eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs werden die Kosten von der Sozialversicherung übernommen.
2. (Unerfüllter) Kinderwunsch
Ein (unerfüllter) Kinderwunsch kann das Leben einer Frau und eines Paares wesentlich belasten. Auch die Beziehung kann sehr darunter leiden. Ein beachtlicher Teil der Menschen in Österreich ist inzwischen auf medizinische Unterstützung zur Erfüllung des Kinderwunsches angewiesen. Es ist wichtig, gegebenenfalls frühzeitig medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Leider ist medizinisch unterstützte Reproduktion weiterhin ein sehr tabuisiertes Thema, desto wichtiger ist es zu wissen, dass es sehr oft vorkommt.
Assistierte Reproduktion
Sollte eine Schwangerschaft nicht auf natürlichem Wege zustande kommen, gibt es spezielle medizinische Verfahren, die Frauen und Paare dabei unterstützen können, ein Kind zu bekommen.
Für jedes Verfahren gibt es andere Voraussetzungen (z.B. Alter, Vorerkrankungen). Welches Verfahren für die Betroffenen das geeignete ist, wird immer gemeinsam mit einer Ärztin / einem Arzt besprochen. Die Erfolgschancen sind sehr individuell und variieren beispielsweise auf Grund von Behandlungsart und Alter.
Leistungen aus der assistierten Reproduktion werden nicht durch die Sozialversicherung gedeckt. Es gibt jedoch seit einigen Jahren finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds. Die spezialisierten Einrichtungen beraten dazu in den Vorgesprächen zur Behandlung. Gewisse Voraussetzungen sind zu beachten.
In Tirol gibt es derzeit zwei Einrichtungen, die medizinisch unterstützte Fortpflanzung anbieten:
Univ.-Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin der Tirol Kliniken GmbH im a.ö. Landeskrankenhaus (Univ.-Kliniken) Innsbruck
Bei bestimmten medizinischen Indikationen (z.B. vor bevorstehender Chemotherapie) besteht die Möglichkeit der Kryokonservierung. Dabei werden Eizellen oder Samenzellen für eine etwaige spätere Befruchtung eingefroren.
Die assistierte Reproduktion ist mit Eingriffen und Behandlungen, vor allem der Frau, verbunden. Sie ist eine durchaus belastende Zeit für Frauen und Paare. Umso wichtiger ist es, gegebenenfalls psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Adoption
Wenn man ein Kind adoptieren möchte ist die erste Anlaufstelle die Kinder- und Jugendhilfe. Die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden und die Caritas Tirol bieten Beratungsgespräche an. Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund, deshalb gibt es spezielle Anforderungen und Auswahlverfahren für potentielle Adoptiveltern.
3. Ungewollte Schwangerschaft
Eine ungeplante Schwangerschaft ist eine große Herausforderung, die verunsichert und viele Fragen aufwirft: Möchte ich / möchten wir ein Kind? Bieten Partnerschaft, Familie und Arbeitsplatz ein verlässliches Umfeld? Reichen Kraft und Geld für ein (weiteres) Kind?
Es gibt zahlreiche kostenfreie und anonyme Beratungsstellen, die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, zu finanziellen Hilfen und über die unterschiedlichen Möglichkeiten wertneutral und ergebnisoffen informieren. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Website. (Link)
Anonyme Geburt
Frauen und Mädchen können in allen öffentlichen Krankenhäusern in Tirol anonym entbinden. Das bedeutet, dass sie ihre Identität nicht bekannt geben müssen. Diese Möglichkeit gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft und ist für alle Betroffenen kostenlos.
Sie erhalten dabei die volle medizinische Versorgung sowie auf Wunsch auch psychologische Unterstützung. Auch im Notfall (z.B. über die Rettung) ist eine anonyme Geburt möglich. Die Anmeldung erfolgt im Krankenhaus mit dem Hinweis, dass eine anonyme Geburt gewünscht ist. Auch wenn man bereits in diesem Krankenhaus in Behandlung war, hat man ein Recht auf eine anonyme Geburt. Ausweisdokumente sind nicht notwendig und auch unter einem frei gewählten Namen zu entbinden ist möglich.
Nach der Geburt übernimmt zunächst die Kinder- und Jugendhilfe die rechtliche Verantwortung für das Kind und organisiert eine mögliche Adoption. Die betroffenen Frauen werden dabei stets beraten und begleitet. Die leiblichen Eltern verzichten in diesem Fall auf Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.
Die Entscheidung zur Abgabe des Kindes kann bis zum Abschluss des Verfahrens noch überdacht werden, auch hier ist die Kinder- und Jugendhilfe Ihr Ansprechpartner.
Adoption
Wenn eine Mutter oder die Eltern ihr Kind nicht selbst großziehen können oder wollen, kann das Kind zur Adoption freigegeben werden. Erste Anlaufstelle hierfür ist die Kinder- und Jugendhilfe. Diese Entscheidung kann bereits vor der Geburt getroffen werden, oder aber auch erst danach. Sie können dabei anonym gebären oder sich auch nach einer namentlichen Geburt zur Adoptionsfreigabe entscheiden.
Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund und so wird auch stets darauf geachtet, eine geeignete Familie für das Kind zu finden. Die Entscheidung für eine Freigabe zur Adoption ist immer freiwillig und gut begleitet.
Schwangerschaftsabbruch
Die gesetzliche Regelung der Fristenlösung stellt in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 3 Monate nach der Empfängnis straffrei. Man unterscheidet zwischen einem medikamentösen und einem operativen Abbruch. Welche Art des Schwangerschaftsabbruchs am besten geeignet ist, entscheidet die betroffene Frau gemeinsam mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt nach Durchführung einer Voruntersuchung. Die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Gesundheitsberufe sind nicht verpflichtet Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen oder dabei mitzuwirken (Gewissensklausel). Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Lebensgefahr der schwangeren Frau.
Kosten eines Schwangerschaftsabbruches
Ein medizinisch nicht notwendiger Schwangerschaftsabbruch muss in Österreich selbst bezahlt werden.
Man zahlt in Tirol aktuell für:
das Erstgespräch mit Feststellung der Schwangerschaft inkl. Sonographie: 101,40€
den medikamentösen Abbruch: 550€
den chirurgischen Abbruch (inklusive Narkose): 870€
Die Kosten des Erstgespräches sind in den Gesamtkosten des Abbruchs inkludiert. Der angeführte Betrag von 101,40€ gelangt nur zur Abrechnung soweit nach dem Erstgespräch kein Abbruch durchgeführt wird.
Für einkommensschwache Frauen gibt es in Tirol die Möglichkeit einer öffentlich finanzierten Unterstützungsleistung. Diese kann über Beratungseinrichtungen beantragt werden. Dabei helfen
Frauen ab 21 Jahren:
Zentrum für Sexuelle GesundheitMädchen und Junge Frauen bis 21 Jahre:
Chill Out
Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Tirol
Einen Schwangerschaftsabbruch darf laut österreichischer Gesetzeslage nur eine Ärztin oder ein Arzt durchführen. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Gynäkologin / Ihrem Gynäkologen ob sie/er einen ob einen medikamentösen Abbruch durchführen kann/möchte.
Dr. Wolf führt bereits seit vielen Jahren in seiner Ordination medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche durch
Dr. Hans Joachim Wolf
Valiergasse 62 / Stock 2
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 35353
praxis@drwolf.at
Website: dr.wolf.atEs besteht auch die Möglichkeit, in den tirol kliniken einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Nähere Infos dazu erhalten Frauen ab 21 Jahren beim Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Frauen und Mädchen bis 21 beim Chill Out
Zentrum Sexuelle Gesundheit Tirol
Kaiser-Josef-Straße 13
6020 Innsbruck
Telefon: +43 670 5006020
Heiliggeiststraße 8a
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 572121
Zu beachten bei einem Schwangerschaftsabbruch in den Tirol Kliniken
Grundsätzlich nimmt jede Person, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, an ELGA teil. Da es sich bei den tirol kliniken um Krankenanstalten handelt, werden die Daten zur Behandlung automatisch in ELGA eingespielt. Dieser Einspielung kann widersprochen werden. Es besteht die Möglichkeit eines Widerspruches im Anlassfall.
Widerspruch im Anlassfall (situatives „Opt-Out“): Hier widersprechen die ELGA-Teilnehmer:innen der Aufnahme von ELGA-Gesundheitsdaten für einen bestimmten Behandlungs- oder Betreuungsfall. Ein situatives „Opt-Out“ kann nur direkt vor Ort abgegeben werden. Besprechen Sie das mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt.