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Bezirke & Gemeinden

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    Herzlich willkommen! Wir informieren Sie über unsere umfangreichen Dienstleistungs- und Beratungsangebote.

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    Hier finden Sie unsere Dienstleistungen und Informationsangebote.

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    Wir bieten Ihnen einen Überblick über unsere Organisation, unsere Aufgaben und unseren Bezirk. Sie können sich über unsere Dienstleistungen gerne auch persönlich informieren.

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    Wir dürfen Sie über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot informieren und stehen Ihnen als modernes Verwaltungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung.

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    Die Bezirkshauptmannschaft Lienz steht als service- und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen der Bevölkerung zur Verfügung.

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    Die Bezirkshauptmannschaft Reutte versteht sich als service- und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Beratung und Unterstützung jederzeit zur Verfügung steht.

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    Wir informieren Sie und geben Ihnen Hilfestellung bei Ihren Anfragen. Sollte dieser virtuelle „Wegweiser“ nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere MitarbeiterInnen

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  • Stadtmagistrat Innsbruck

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Innsbruck ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent und wirtschaftlich für Sie arbeitet.

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    Hier finden Sie Infos der Abt. Gemeinden zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Gemeinde-Angelegenheiten aber auch zu Gemeinderats-Wahlen.

    • Abteilung Gemeinden

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  • Gemeinden Tirols

    Kontaktdaten, Links und Informationen zu den 277 Tiroler Gemeinden

  • Gemeinde-Investitionsfonds (GIF)

  • Pressemeldungen

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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

Zuständig für Finanzen, Gemeinden, Personal, Kunst und Kultur, Europa- und Außenbeziehungen sowie Ehrenamt

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

  • Übersicht

  • Meldungen

  • Willkommen

    Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann begrüßt Sie herzlich auf den Seiten des Tiroler Landtages.

  • Der Tiroler Landtag

    Tirols Parlament, sein Präsidium, die Abgeordneten, Klubs und der Obleuterat sowie die Transparenzlisten

    • Der Tiroler Landtag

    • Das Parlament Tirols
    • Das Präsidium
    • Die Abgeordneten
    • Landtagsklubs und Obleuterat
    • Der transparente Landtag
  • Sitzungen

    Hier finden Sie Informationen zu Ausschuss- und Landtagssitzungen, den Livestream, Terminkalender und den Dreier-Landtag.

    • Sitzungen

    • Landtagssitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Terminplan
  • Live

    Via Stream können die Landtagssitzungen live mitverfolgt und anschließend über das Archiv abgerufen werden.

    • Tiroler Landtag live

    • Archiv
  • Petitionen

    Die BürgerInnenansuchen werden im eigens dafür eingerichteten Petitionsausschuss behandelt.

  • Parlamentarische Materialien

    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    - der Podcast des Tiroler Landtags. Zwei Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen treffen aufeinander, um über Themen zu diskutieren, die Tirol bewegen – direkt in der Sache, respektvoll im Ton.

  • Landesrechnungshof

    Dieses weisungsfreie Organ des Tiroler Landtages überprüft die Verwendung öffentlicher Mittel auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

    • Tiroler Landesrechnungshof

    • Grundlagen, Aufgaben
    • Gebarungskontrolle
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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    • Links zu anderen Kontrolleinrichtungen
  • Landesvolksanwältin

    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

    • Landesvolksanwältin

    • Aktuelles
    • Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
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    • Wer hilft wie
  • Wissenswertes & Service

    Rechtliches, Landtagswahlen, Broschüren, Virtuelle Tour, Geschichtliches, Georgskapelle, Pfarre Mariahilf, Demokratielandschaft, BesucherInnenservice und Kontakte

    • Wissenswertes & Service

    • Rechtliches
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    • Geschichte des Tiroler Landtages
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  • Gesundheit & Vorsorge
  • Frauengesundheit
  • Reproduktive Gesundheit

Reproduktive Gesundheit

Als zentraler Bestandteil der Frauengesundheit umfasst die reproduktive Gesundheit alle Lebensphasen: von der Familienplanung über Schwangerschaft und Geburt bis hin zu Entscheidungen gegen eine Schwangerschaft. Eine umfassende, qualitätsgesicherte medizinische Versorgung bildet dabei die Grundlage für Sicherheit und Wohlbefinden der Frauen.

Während der Schwangerschaft leisten ÄrztInnen und Hebammen einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge von Mutter und Kind. Regelmäßige Untersuchungen, wie jene im Rahmen des Eltern-Kind-Passes , unterstützen eine gesunde Entwicklung und bereiten auf die Geburt vor. Hebammen nehmen dabei eine besonders wichtige Rolle ein, indem sie Frauen begleiten, informieren und stärken – während und auch nach der Schwangerschaft.

Gleichzeitig ist eine flächendeckende gynäkologische Versorgung auch außerhalb einer Schwangerschaft unverzichtbar.

Entscheidet sich eine Frau oder ein Paar gegen eine Schwangerschaft oder wird ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen notwendig, ist der Zugang zu einer qualitätsgesicherten und wohnortnahen Versorgung ebenso essenziell. Die Sicherstellung dieser Angebote stellt eine wichtige Säule der öffentlichen Gesundheit dar und ist Ausdruck einer frauenzentrierten Gesundheitsversorgung.

1. Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft ist eine besondere Phase im Leben einer Frau und einer Familie. Der Körper verändert sich, Wahrnehmungen werden anders (z.B. riechen, schmecken) und eine Familie wartet und freut sich auf ein neues Familienmitglied. Wichtig während der Schwangerschaft ist eine gute gynäkologische Grundversorgung und ärztliche Betreuung. Die Fertilität der Frau ist bis ca. 30 Jahren relativ stabil und verschlechtert sich wesentlich ca. ab dem 35. Lebensjahr. Etwaige Schwangerschaftsrisiken und -komplikationen nehmen mit zunehmendem Alter zu.

Anzeichen einer Schwangerschaft

Ist eine Frau schwanger, kann sie schon kurz nach der Empfängnis bemerken, dass sich ihr Körper verändert. Diese ersten Symptome einer Schwangerschaft treten frühestens ab dem 7. bis 10. Tag nach dem Eisprung auf, nämlich dann, wenn sich das befruchtete Ei in der Gebärmutter einnistet und der Körper beginnt, das Schwangerschaftshormon hCG zu produzieren.

Frühe Symptome einer Schwangerschaft können unter anderem sein:

  • Spannungsgefühle in den Brüsten

  • Ziehen im Unterleib

  • leichte Schmierblutung

  • morgendliche Übelkeit und Erbrechen

  • Heißhunger

  • vermehrter Harndrang

  • Blähungen und Verstopfung

  • Müdigkeit

  • Schwindel

Diese Veränderungen können auch andere Gründe haben, sie sind daher kein sicheres Anzeichen.

Ist eine Frau schwanger, so bleibt für gewöhnlich ihre Regelblutung aus. Feststellen lässt sich eine Schwangerschaft recht sicher mit einem Harntest, den man zu Hause machen kann. Tests gibt es rezeptfrei in Apotheken und Drogeriemärkten. Man kann den Schwangerschaftstest auch bei einer Ärztin, einem Arzt oder einer Hebamme machen lassen. Auch dann bezahlt man den Test normalerweise selbst. 

Schwangerschaftstest

Die Palette der verfügbaren Schwangerschaftstests in Apotheken und Drogerien ist groß. Insbesondere mit dem sogenannten Frühtest (Prätest), lässt sich die Möglichkeit einer Schwangerschaft bereits vor dem Ausbleiben der Regelblutung feststellen. Alle Schwangerschaftstests basieren auf der Bestimmung des Schwangerschaftshormons Humanes Chorion­gonadotropin (hCG) im Harn. Frühschwangerschaftstests sind extrem empfindlich und können bereits am Tag des Ausbleibens der Periode oder entsprechend den Herstellerangaben früher angewendet werden. 

Bei einem negativen Ergebnis, liegt eventuell noch nicht genügend hCG im Harn vor und der Test muss, bei weiterhin ausbleibender Periode, zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Fällt der zweite Test trotz ausbleibender Periode wiederum negativ aus, wird empfohlen, eine Ärztin / einen Arzt aufzusuchen.

Fehlgeburt

Wenn eine Schwangerschaft in den ersten 3 Monaten (bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche nach Befruchtung) unfreiwillig endet, spricht man von einer frühen Fehlgeburt. Eine frühe Fehlgeburt ist eine tiefe persönliche Erfahrung, die jede Frau ganz unterschiedlich erlebt. Viele Frauen denken nach einer Fehlgeburt, sie seien die einzigen denen das passiert. Das stimmt nicht. Etwa jede dritte bis vierte Schwangerschaft endet in einer Fehlgeburt 

Pränataldiagnostik

Pränataldiagnostische Untersuchungen sind zusätzliche Tests in der Schwangerschaft, die über die regulären Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass hinausgehen. Sie helfen dabei, mögliche Erkrankungen oder Fehlentwicklungen des Kindes frühzeitig erkennen zu können und gegebenenfalls die weitere Schwangerschaftsbetreuung anzupassen.

Zu Beginn werden meist nicht-invasive Methoden eingesetzt (z.B. Ultraschall oder Bluttests der Mutter). Diese geben eine erste Einschätzung des Risikos. Wenn Auffälligkeiten bestehen, können invasive Untersuchungen folgen (z. B. Fruchtwasseruntersuchung). Diese liefern genauere Ergebnisse, sind aber mit gewissen Risiken verbunden.

Die Entscheidung, ob solche Untersuchungen durchgeführt werden, liegt immer bei der schwangeren Frau bzw. der Familie. Wichtig: Diese Tests sind keine Garantie für ein gesund geborenes Kind. Die Leistungen der Pränataldiagnostik sind grundsätzlich nicht von der Sozialversicherung gedeckt. Ein Vorteil der Pränataldiagnostik kann sein, dass frühzeitig Planungen bei der Geburt vorgenommen werden können (z.B. Geburt in einem spezialisierten Zentrum).

Typische Untersuchungen sind:

  • Ersttrimesterscreening (11.–14. Woche, Nackenfaltenmessung) 

  • Zweittrimesterscreening (20.–22. Woche, Organscreening)

Neuere Bluttests (z.B. NIPT – risikofreier Bluttest) können bestimmte Chromosomenstörungen wie Trisomie 13, 18 und 21 erkennen. Eine umfassende Information zur Pränataldiagnostik bietet die Broschüre „Pränataldiagnostik – Was? Wie? Wozu? – Informationen zu Untersuchungen während der Schwangerschaft“. Link

Bei verschiedenen Beratungsstellen (verlinken zur neuen Kachel „Beratungsstellen“) kann man sich Information, Hilfe und Unterstützung suchen.

Hebammenbetreuung

Hebammen spielen eine zentrale Rolle in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Sie begleiten, beraten und unterstützen Frauen und Familien in dieser besonderen Lebensphase.

Oft sind sie die erste Ansprechperson bei Fragen und Unsicherheiten. Durch ihre kontinuierliche Betreuung tragen sie wesentlich zu einer sicheren und gut begleiteten Schwangerschaft bei.

Sie helfen dabei, Veränderungen in der Schwangerschaft besser zu verstehen und frühzeitig mögliche Probleme zu erkennen.

Tirol hat im Vergleich zu anderen österreichischen Bundesländern eine besonders hohe Dichte an Hebammen. Hier findet man die für sich passende Hebamme: Hebammensuche Österreich 

Leistungen von Hebammen:

  • Vorsorge in der Schwangerschaft 

  • Beratung zu Gesundheit, Ernährung und Beschwerden 

  • Begleitung bei der Geburt 

  • Betreuung im Wochenbett und beim Stillen 

Das Team der Elternberatung des Landes bietet Informationen rund um diese Themen und auch verschiedenste Kurse in den Bezirken an. 

Beendigung einer Schwangerschaft

Im Rahmen einer Schwangerschaft kann sich die Frage nach einer medizinisch indizierten Beendigung der Schwangerschaft stellen. Dabei spielen bspw. die gesundheitliche Gefährdung der Mutter oder kindliche Erkrankungen eine Rolle. Üblicherweise erfolgt in diesem Fall eine Überweisung an ein spezialisiertes Zentrum – in Tirol das a.ö. Landeskrankenhaus (Univ.-Kliniken) Innsbruck - wo ergänzende pränataldiagnostische Untersuchungen vorgenommen werden. Im Fall eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs werden die Kosten von der Sozialversicherung übernommen.

2. (Unerfüllter) Kinderwunsch

Ein (unerfüllter) Kinderwunsch kann das Leben einer Frau und eines Paares wesentlich belasten. Auch die Beziehung kann sehr darunter leiden. Ein beachtlicher Teil der Menschen in Österreich ist inzwischen auf medizinische Unterstützung zur Erfüllung des Kinderwunsches angewiesen. Es ist wichtig, gegebenenfalls frühzeitig medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Leider ist medizinisch unterstützte Reproduktion weiterhin ein sehr tabuisiertes Thema, desto wichtiger ist es zu wissen, dass es sehr oft vorkommt. 

Assistierte Reproduktion 

Sollte eine Schwangerschaft nicht auf natürlichem Wege zustande kommen, gibt es spezielle medizinische Verfahren, die Frauen und Paare dabei unterstützen können, ein Kind zu bekommen. 

Für jedes Verfahren gibt es andere Voraussetzungen (z.B. Alter, Vorerkrankungen). Welches Verfahren für die Betroffenen das geeignete ist, wird immer gemeinsam mit einer Ärztin / einem Arzt besprochen. Die Erfolgschancen sind sehr individuell und variieren beispielsweise auf Grund von Behandlungsart und Alter.

Leistungen aus der assistierten Reproduktion werden nicht durch die Sozialversicherung gedeckt. Es gibt jedoch seit einigen Jahren finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds. Die spezialisierten Einrichtungen beraten dazu in den Vorgesprächen zur Behandlung. Gewisse Voraussetzungen sind zu beachten.

In Tirol gibt es derzeit zwei Einrichtungen, die medizinisch unterstützte Fortpflanzung anbieten: 

  • Univ.-Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin der Tirol Kliniken GmbH im a.ö. Landeskrankenhaus (Univ.-Kliniken) Innsbruck 

  • Kinderwunsch-Clinic Dres. med. Josef und Sonja Zech.

Bei bestimmten medizinischen Indikationen (z.B. vor bevorstehender Chemotherapie) besteht die Möglichkeit der Kryokonservierung. Dabei werden Eizellen oder Samenzellen für eine etwaige spätere Befruchtung eingefroren.

Die assistierte Reproduktion ist mit Eingriffen und Behandlungen, vor allem der Frau, verbunden. Sie ist eine durchaus belastende Zeit für Frauen und Paare. Umso wichtiger ist es, gegebenenfalls psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Adoption

Wenn man ein Kind adoptieren möchte ist die erste Anlaufstelle die Kinder- und Jugendhilfe. Die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden und die Caritas Tirol bieten Beratungsgespräche an. Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund, deshalb gibt es spezielle Anforderungen und Auswahlverfahren für potentielle Adoptiveltern. 

3. Ungewollte Schwangerschaft

Eine ungeplante Schwangerschaft ist eine große Herausforderung, die verunsichert und viele Fragen aufwirft: Möchte ich / möchten wir ein Kind? Bieten Partnerschaft, Familie und Arbeitsplatz ein verlässliches Umfeld? Reichen Kraft und Geld für ein (weiteres) Kind?

Es gibt zahlreiche kostenfreie und anonyme Beratungsstellen, die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, zu finanziellen Hilfen und über die unterschiedlichen Möglichkeiten wertneutral und ergebnisoffen informieren. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Website. (Link)

Anonyme Geburt

Frauen und Mädchen können in allen öffentlichen Krankenhäusern in Tirol anonym entbinden. Das bedeutet, dass sie ihre Identität nicht bekannt geben müssen. Diese Möglichkeit gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft und ist für alle Betroffenen kostenlos.

Sie erhalten dabei die volle medizinische Versorgung sowie auf Wunsch auch psychologische Unterstützung. Auch im Notfall (z.B. über die Rettung) ist eine anonyme Geburt möglich. Die Anmeldung erfolgt im Krankenhaus mit dem Hinweis, dass eine anonyme Geburt gewünscht ist. Auch wenn man bereits in diesem Krankenhaus in Behandlung war, hat man ein Recht auf eine anonyme Geburt. Ausweisdokumente sind nicht notwendig und auch unter einem frei gewählten Namen zu entbinden ist möglich.

Nach der Geburt übernimmt zunächst die Kinder- und Jugendhilfe die rechtliche Verantwortung für das Kind und organisiert eine mögliche Adoption. Die betroffenen Frauen werden dabei stets beraten und begleitet. Die leiblichen Eltern verzichten in diesem Fall auf Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.

Die Entscheidung zur Abgabe des Kindes kann bis zum Abschluss des Verfahrens noch überdacht werden, auch hier ist die Kinder- und Jugendhilfe Ihr Ansprechpartner.

Adoption

Wenn eine Mutter oder die Eltern ihr Kind nicht selbst großziehen können oder wollen, kann das Kind zur Adoption freigegeben werden. Erste Anlaufstelle hierfür ist die Kinder- und Jugendhilfe. Diese Entscheidung kann bereits vor der Geburt getroffen werden, oder aber auch erst danach. Sie können dabei anonym gebären oder sich auch nach einer namentlichen Geburt zur Adoptionsfreigabe entscheiden.

Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund und so wird auch stets darauf geachtet, eine geeignete Familie für das Kind zu finden. Die Entscheidung für eine Freigabe zur Adoption ist immer freiwillig und gut begleitet.

Schwangerschaftsabbruch

Die gesetzliche Regelung der Fristenlösung stellt in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 3 Monate nach der Empfängnis straffrei. Man unterscheidet zwischen einem medikamentösen und einem operativen Abbruch. Welche Art des Schwangerschaftsabbruchs am besten geeignet ist, entscheidet die betroffene Frau gemeinsam mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt nach Durchführung einer Voruntersuchung. Die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Gesundheitsberufe sind nicht verpflichtet Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen oder dabei mitzuwirken (Gewissensklausel). Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Lebensgefahr der schwangeren Frau.

Kosten eines Schwangerschaftsabbruches 

Ein medizinisch nicht notwendiger Schwangerschaftsabbruch muss in Österreich selbst bezahlt werden.

Man zahlt in Tirol aktuell für:

  • das Erstgespräch mit Feststellung der Schwangerschaft inkl. Sonographie: 101,40€

  • den medikamentösen Abbruch: 550€

  • den chirurgischen Abbruch (inklusive Narkose): 870€

Die Kosten des Erstgespräches sind in den Gesamtkosten des Abbruchs inkludiert. Der angeführte Betrag von 101,40€ gelangt nur zur Abrechnung soweit nach dem Erstgespräch kein Abbruch durchgeführt wird.

Für einkommensschwache Frauen gibt es in Tirol die Möglichkeit einer öffentlich finanzierten Unterstützungsleistung. Diese kann über Beratungseinrichtungen beantragt werden. Dabei helfen

  • Frauen ab 21 Jahren: 
    Zentrum für Sexuelle Gesundheit

  • Mädchen und Junge Frauen bis 21 Jahre:
    Chill Out 

Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Tirol

  • Einen Schwangerschaftsabbruch darf laut österreichischer Gesetzeslage nur eine Ärztin oder ein Arzt durchführen. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Gynäkologin / Ihrem Gynäkologen ob sie/er einen ob einen medikamentösen Abbruch durchführen kann/möchte. 

  • Dr. Wolf führt bereits seit vielen Jahren in seiner Ordination medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche durch 
    Dr. Hans Joachim Wolf
    Valiergasse 62 / Stock 2 
    6020 Innsbruck
    Telefon: +43 512 35353
    praxis@drwolf.at
    Website: dr.wolf.at 

  • Es besteht auch die Möglichkeit, in den tirol kliniken einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Nähere Infos dazu erhalten Frauen ab 21 Jahren beim Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Frauen und Mädchen bis 21 beim Chill Out 

Zentrum Sexuelle Gesundheit Tirol

Kaiser-Josef-Straße 13

6020 Innsbruck

Telefon: +43 670 5006020

office@sg-tirol.at

Chill Out

Heiliggeiststraße 8a

6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 572121

chillout@dowas.org

Zu beachten bei einem Schwangerschaftsabbruch in den Tirol Kliniken

Grundsätzlich nimmt jede Person, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, an ELGA teil. Da es sich bei den tirol kliniken um Krankenanstalten handelt, werden die Daten zur Behandlung automatisch in ELGA eingespielt. Dieser Einspielung kann widersprochen werden. Es besteht die Möglichkeit eines Widerspruches im Anlassfall.

Widerspruch im Anlassfall (situatives „Opt-Out“): Hier widersprechen die ELGA-Teilnehmer:innen der Aufnahme von ELGA-Gesundheitsdaten für einen bestimmten Behandlungs- oder Betreuungsfall. Ein situatives „Opt-Out“ kann nur direkt vor Ort abgegeben werden. Besprechen Sie das mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt.

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