Zuständige Behörde
Für die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz in Tirol ist der Landeshauptmann von Tirol zuständig.
Bitte richten Sie Ihre schriftlichen Eingaben an folgende Adresse:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Oder per E-Mail an: gesundheitsrecht.krankenanstalten@tirol.gv.at
Telefonisch erreichen Sie uns unter:
+43 512 508 3702