Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
Die Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten gehört zur Gruppe Landesdirektion für Gesundheit des Amtes der Tiroler Landesregierung und hat folgende Hauptaufgaben:
Betreffend den Fachbereich Gesundheitsrecht:
- Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich des Gemeindesanitätsdienstes und des Leichen- und Bestattungswesens, der natürlichen Heilvorkommen und des Kurortewesens, der Lebensmittelkontrolle und der Gesundheitsberufe
- Sozialbetreuungsberufe
- Angelegenheiten des medizinischen sowie nicht medizinischen Strahlenschutzes soweit sie nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz fallen
- Sozialversicherungswesen und Arbeitsrecht, soweit diese Angelegenheit nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung Organisation und Personal oder der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht fällt
Betreffend das Krankenanstaltenwesen:
- Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten einschließlich der Wirtschaftsaufsicht nach dem Tiroler Krankenanstaltengesetz
- Krankenanstaltenplanung
- Koordinationsstelle für Angelegenheiten der Tirol Kliniken GmbH
- Geschäftsstelle für die Organe des Tiroler Gesundheitsfonds (TGF)
- Geschäftsstelle für den Tiroler Patientenentschädigungsfonds
- Angelegenheiten der Fachhochschule für Gesundheitsberufe
Parteienverkehr:
Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Leitung & MitarbeiterInnen der Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten