Kinderreisepass
Kinderreisepass
Um eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den Kinderhandel zu setzen, hat die europäische Union festgelegt, dass Kindermiteintragungen im Pass der Eltern nicht mehr möglich sind. Ab dem 15.6.2009 gibt es daher keine neue Miteintragung von Kindern und jeder - also auch jedes Kind - bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip.
Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben aber für eine dreijährige Übergangsfrist gültig; mit 15. Juni 2012 werden diese automatisch ungültig. Die Gültigkeit des Dokuments, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt; der Reisepass gilt bis zum in den Pass gedruckten Ablaufdatum.
Ab dem 15.6.2009 wird jeder Reisepass für ein Kind unter 12 Jahre einen Chip enthalten. Auf diesem werden unter anderem das Foto und der Name des Kindes gespeichert. Fingerabdrücke werden von Kindern erst ab 12 Jahren erfasst.
Gültigkeitsdauer:
- Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
- Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
- Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Weitere Informationen erhält man auf der Webseite des Innenministeriums, https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
unter dem Punkt "Reisepass".
Informationen zu den Einreisebestimmungen in andere Länder erhält man auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at, unter dem Punkt "Länderinformation".