Namensänderungen
Namensänderung
Einen Antrag auf Namensänderung können nur österreichische StaatsbürgerInnen, Staatenlose, Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit und anerkannte Flüchtlinge stellen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Gründe für die Namensänderung
- bisheriger Familienname/Vorname anstößig oder lächerlich
- bisheriger Familienname/Vorname schwer auszusprechen oder zu schreiben
- eingebürgerte Ausländer wollen ihre Einordnung im Inland erleichtern
- bisherige falsche Namensführung im guten Glauben
- Erlangung eines Familiennamens, der früher zu Recht geführt wurde
- Verwechslungsgefahr mit einer anderen Person (ähnlicher Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt)
- bei unverschuldeter namensrechtlicher Fristversäumnis
- zum Erhalt des Familiennamens/Vornamens der Eltern oder obsorgeberechtigten Personen (z.B. Pflegeeltern)
- zur Vermeidung unzumutbarer wirtschaftlicher und sozialer Nachteile
- sonstige Gründe (Wunschname - diesfalls nicht kostenfrei!)
MitarbeiterInnen:
Sabine Schreiner
AdresseGilmstraße 2, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 5344 5079
E-Mailbh.innsbruck@tirol.gv.at