Das neue Vereinsgesetz 2002
Das Vereinsgesetz 2002 trat am 01. Juli 2002 anstelle des Vereinsgesetzes 1951 in Kraft. Da die zahlreichen verschiedenen Vereine in unserem Bezirk einen unschätzbaren gesellschaftlichen Beitrag leisten, soll hier eine Hilfe für jene angeboten werden, welche an der Gründung eines Vereines oder an der Mitarbeit in einem Verein interessiert sind.
Die folgenden Themenbereiche sollen Ihnen einen Überblick über das Vereinswesen geben und die notwendigen Schritte für die Gründung und Führung eines Vereines erläutern.
In diesem Sinne darf Ihnen die Bezirkshauptmannschaft alles Gute für Ihre Tätigkeit im Verein wünschen.
Zur Erläuterung:
- Zusätzliche Informationen zu den Vereinsstatuten und
- Welche Kosten erwarten Sie, wenn Sie einen Verein gründen wollen?
- Häufig gestellte Fragen zu Vereinen