Vereinswesen - häufig gestellte Fragen
Wie Gründe ich einen Verein?
- Um einen Verein anzumelden, müssen Sie der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Vereinsbildungsanzeige übermitteln. Darin ist es notwendig, den Namen, die Zustelladresse, das Geburtsdatum, sowie den Geburtsort der Vereinsgründer, oder den bereits bestellten Vertretern anführen.
- Zusätzlich ist es erforderlich, ein Exemplar ihrer Vereinsstatuten zu übermitteln. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen gerne einen Vordruck zukommen lassen.
Wie teile ich Statutenänderungen mit?
Auf Grund der neuen Bestimmungen zum Vereinsgesetz müssen Sie nur mehr eine Vereinsumbildung, eine Statuenänderung, oder eine neue Vorstandswahl der zuständigen Behörde anzeigen. Bitte beachten Sie, dass bereits eine Namensänderung, oder etwa die Verlegung des Vereinssitzes eine Statutenänderung darstellen.
Welche Mitteilungen müssen regelmäßig an die Vereinsbehörde erfolgen?
Innerhalb von 4 Wochen ab Ihrer Bestellung müssen alle organschaftlichen Vertreter des Vereines der Vereinsbehörde bekannt gegeben werden („Wahlanzeige“). Nach jeder weiteren Bestellung organschaftlicher Vertreter ist eine solche Wahlanzeige zu erstatten - unabhängig davon, ob die Funktionäre wiederbestellt oder neu gewählt werden.
In einer Wahlanzeige ist der Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, der Geburtsort und die persönliche Zustellanschrift (kein Postfach) jedes vertretungsbefugten Funktionärs anzugeben (vergleiche Formular Wahlanzeige gemäß § 14 Absatz 2 Vereinsgesetz).
Dasselbe gilt für die Bekanntgabe der Zustellanschrift des Vereins, sobald diese erstmals feststeht und nach jeder Änderung.
Wie erhalte ich Auskunft aus dem Vereinsregister?
Der Antrag ist entweder mündlich oder schriftlich zu stellen. Es ist jedoch aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich, Namen, Anschriften und Vertretungsbefugte aller Vereine nach ihrem Zweck (z.B. Fußballvereine ...) mit Sitz in einem bestimmten Gebiet (Bezirk ...) in Erfahrung zu bringen. Das Vereinsgesetz sieht umfassende Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten vor.
Wie erhalte ich Einblick in die Statuten eines Vereines?
Sie können bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck in die Statuten eines namentlich bestimmten Vereines der in unserem Verwaltungsbereich seinen statutarischen Sitz hat, einblicken. Zudem hat jedermann das Recht, Ablichtungen der Vereinsstatuten auf eigene Kosten (Kopien) anzufertigen
Wie löse ich einen Verein freiwillig auf?
Nachdem ein Verein seine freiwillige Auflösung beschlossen hat, muss er dies schriftlich binnen vier Wochen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft mitteilen. In der betreffenden Anzeige müssen Sie das Datum der freiwilligen Auflösung und, wenn abzuwickelndes Vereinsvermögen vorhanden ist, das Erfordernis der Abwicklung anzugeben. Im Fall einer Abwicklung sind außerdem der Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Zustellanschrift und der Beginn der Vertretungsbefugnis des bestellten Abwicklers anzuführen. Dieser muss die Anzeige der Auflösung mit allen zusätzlichen Angaben namens des Vereins erstatten. Es obliegt ihm auch, die Beendigung der Abwicklung der Vereinsbehörde unverzüglich mitzuteilen.