Vereinsstatuten
In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Organisation bestimmt. Sie bilden zusätzlich die Grundlage der Vereinsorganisation. Darüber hinaus sind die Vereinsstatuten als zivilrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern und zwischen jedem Mitglied und dem Verein anzusehen.
In den Statuten ist jedenfalls der Vereinsname, der Vereinssitz, sowie der Vereinszweck, die für seine Verwirklichung vorgesehenen Tätigkeiten einschließlich jener zur Aufbringung finanzieller Mittel, den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Vereinsorgane und ihre Aufgaben, die Bestellung der Vereinsorgane und ihre Funktionsperiode, die Formerfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe, die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sowie die freiwillige Auflösung des Vereins anzuführen.
Zusätzlich müssen Sie noch folgende Punkte zu beachten:
- Sie müssen den Vereinsname so wählen, dass er einen eindeutigen Schluss auf den Vereinszweck zuläßt und Verwechslungen mit anderen Vereinen ausgeschlossen sind.
- Der Sitz eines Vereins ist jener Ort, an dem sich die zentrale Leitung und Verwaltung befindet. Dieser Ort muss in Österreich liegen.
- Der Vereinszweck muss klar und umfassend dargestellt werden.
- An statutarischen Organen braucht jeder Verein zumindest eine "Mitgliederversammlung" (zur gemeinsamen Willensbildung) und ein "Leitungsorgan“. Üblich ist zum Beispiel die Generalversammlung bzw. der Vorstand.
- Die Mitgliederversammlung muss allen Mitgliedern offen stehen. Das bezieht sich nicht auf das Stimmrecht, oder auf das aktive Wahlrecht. Sie müssen zumindest alle vier Jahre eine Mitgliederversammlung einberufen.
- Das Leitungsorgan muss aus mindestens zwei natürlichen Personen bestehen. Zudem müssen mindestens zwei Rechnungsprüfer bestellt werden. Diese müssen aber nicht als Vereinsorgan eingerichtet werden und daher in den Statuten vorgesehen werden.
- Sie müssen den Vereinsname so wählen, dass er einen eindeutigen Schluss auf den Vereinszweck zuläßt und Verwechslungen mit anderen Vereinen ausgeschlossen sind.
- Der Sitz eines Vereins ist jener Ort, an dem sich die zentrale Leitung und Verwaltung befindet. Dieser Ort muss in Österreich liegen.
- Der Vereinszweck muss klar und umfassend dargestellt werden.
- An statutarischen Organen braucht jeder Verein zumindest eine "Mitgliederversammlung" (zur gemeinsamen Willensbildung) und ein "Leitungsorgan“. Üblich ist zum Beispiel die Generalversammlung bzw. der Vorstand.
- Die Mitgliederversammlung muss allen Mitgliedern offen stehen. Das bezieht sich nicht auf das Stimmrecht, oder auf das aktive Wahlrecht. Sie müssen zumindest alle vier Jahre eine Mitgliederversammlung einberufen.
- Das Leitungsorgan muss aus mindestens zwei natürlichen Personen bestehen. Zudem müssen mindestens zwei Rechnungsprüfer bestellt werden. Diese müssen aber nicht als Vereinsorgan eingerichtet werden und daher in den Statuten vorgesehen werden.