Angelobung der VizebürgermeisterInnen im Bezirk Kitzbühel

Vereidigung auf Bundes- und Landesverfassung

  • Bezirkshauptmann Michael Berger gelobte Bürgermeister-StellvertreterInnen an
  • Stadtgemeinde Kitzbühel und Gemeinden Fieberbrunn,
    Hopfgarten i. Brt., Kirchberg i. T. und St. Johann i. T. mit je zwei StellvertreterInnen

Die BürgermeisterInnen und Bürgermeister-StellvertreterInnen müssen vor dem Antritt ihres Amtes das Gelöbnis auf die Bundes- und Landesverfassung leisten. Im Rahmen eines Festaktes in der Hofburg in Innsbruck wurden die GemeindechefInnen in Anwesenheit der Landesregierung und der Bezirkshauptleute bereits angelobt. Für die VizebürgermeisterInnen des Bezirks Kitzbühel fand der offizielle Festakt diese Woche in der Bezirkshauptmannschaft statt.  

Bezirkshauptmann Michael Berger betonte im Rahmen der Angelobung: „Ich möchte mich bei allen Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeistern herzlich bedanken. Es handelt sich um engagierte Persönlichkeiten, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und ihre Gemeinden in den kommenden sechs Jahren mitzugestalten – dafür gebührt ihnen unser aller Respekt. Ich freue mich auf eine enge und gute Zusammenarbeit im Sinne der Bevölkerung und wünsche ihnen für die kommenden Jahre viel Erfolg.“

Fünf Orte mit je zwei StellvertreterInnen

In Gemeinden mit höchstens 1.000 EinwohnerInnen ist laut Tiroler Gemeindeordnung ein/e Bürgermeister-StellvertreterIn zu wählen. In Kommunen mit mehr als 1.000 und höchstens 5.000 EinwohnerInnen können, in Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen hingegen müssen zwei Bürgermeister-StellvertreterInnen gewählt werden. Im Bezirk Kitzbühel haben die Bezirkshauptstadt Kitzbühel sowie die Gemeinden Fieberbrunn, Hopfgarten im Brixental., Kirchberg in Tirol und St. Johann in Tirol je zwei stellvertretende BürgermeisterInnen.

Von 25 Bürgermeister-StellvertreterInnen der insgesamt 20 Gemeinden im Bezirk Kitzbühel wurden diese Woche 24 angelobt. Im Fall der Gemeinde Reith bei Kitzbühel wird die Angelobung nachgeholt – dort wird der bzw. die Vizebürgermeister/in erst gewählt.