Literatur, Schrifttum
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Druckkostenzuschüsse, Publikationen
- Stipendien
- literarische Veranstaltungen
- literarische Institutionen
Formular:
Verwenden Sie das reguläre Onlineformular Kultur - Förderantrag allgemein oder
stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Digital Service Tirol-Plattform und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statusübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zur Digital Service Tirol-Plattform, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter Digital Service Tirol | Land Tirol.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Literatur
- weitere Rechtsgrundlagen
Linktipps:
Kontakt Förderangelegenheiten
Maria Mangele
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3771
E-Mailkultur@tirol.gv.at