Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Druckkostenzuschüsse, Publikationen
- Stipendien
- literarische Veranstaltungen
- literarische Institutionen
Formular:
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
Kontakt Förderangelegenheiten
Maria Mangele
tiris-Standort Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck Österreich
Telefon work+43 512 508 3771
faxFax +43 512 508 743755
E-Mail kultur@tirol.gv.at