Grundverkehrsrecht
Das Grundverkehrsrecht (Rechtsgrundlagen, Verfahren) regelt die Übertragung von Rechten
- an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
- an Baugrundstücken (bebaut und unbebaut)
- sowie durch Ausländer.
Personen (sowie Gesellschaften unter Berufung auf die Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalsverkehrsfreiheit nach dem EG-Vertrag bzw. EWR-Abkommen), die Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates sind, sind im Grundverkehrsrecht den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Der Erwerb von Freizeitwohnsitzen ist grundsätzlich verboten, bestimmte Ausnahmen bestehen (z.B. für "registrierte Freizeitwohnsitze" oder für unbebaute Grundstücke mit einer Widmung zur Schaffung von Freizeitwohnsitzen).
Zur Erleichterung der Behördenverfahren haben wir für Sie folgende Merkblätter bzw. Antragsformulare zusammengestellt:
- Anzeige gemäß § 23 Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996
- Erklärung gemäß § 11 Abs. 1 Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 für bebaute Grundstücke
- Erklärung gemäß § 11 Abs. 2 Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 für unbebaute Grundstücke
- Erklärung gemäß § 11 Abs. 2 Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 für unbebaute Grundstücke, wenn das Grundstück einer geordneten Verbauung nicht zugänglich ist