Planungsverbände
Um gemeindeübergreifende Raumordnungsthemen entsprechend weiterentwickeln zu können, wurden per Gesetz Planungsverbände eingeführt. Das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) regelt die Aufgaben und Ziele, wie z.B. die Ausarbeitung von Regionalplänen und die Unterstützung bei der Umsetzung raumordnerischer Maßnahmen, die vom Land Tirol gefördert werden. Die 277 Gemeinden Tirols bilden 36 Planungsverbände und den Stadtregions-Planungsverband Innsbruck und Umgebung. Die Planungsverbände sollen die Interessen der Gemeinden aufeinander abstimmen und deren Zusammenarbeit in Bereichen wie Naturschutz, Wirtschaft und Wohnraum vertiefen.