Gesetzesnovelle erleichtert Grundstücksteilungen – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“
Das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 regelt neben weiteren Themen auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken. Dabei gibt es sogenannte Stammsitzliegenschaften. Das sind Liegenschaften, mit denen ein Mitgliedschaftsrecht an einer Agrargemeinschaft verbunden ist. Werden solche Liegenschaften geteilt, ist eine Bewilligung erforderlich, jedoch gibt es viele Fälle, für die eine Ausnahme besteht. Kleinere Teilungen von Stammsitzliegenschaften benötigen daher regelmäßig keine Bewilligung. Bis dato musste man in der Praxis jedoch zur späteren Vorlage bei anderen Stellen auch bei kleineren Teilungen, z. B. wenn wenige Quadratmeter verkauft oder übertragen wurden, eine sogenannte „Negativbestätigung“ bei der Agrarbehörde beantragen. Damit wird bestätigt, dass für die Teilung keine spezielle Genehmigung nötig ist. Mit der geplanten Änderung entfällt dies: Künftig prüfen die Grundbuchsgerichte anhand der Unterlagen selbst, ob eine Bewilligungsfreiheit vorliegt. Dadurch werden Verbesserungsaufträge und Fristversäumnisse vermieden und der Verwaltungsaufwand wird deutlich reduziert. „Mit der Gesetzesänderung reduzieren wir unnötige Bürokratie und sorgen für effizientere Abläufe, ohne die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen. Wenn die Voraussetzungen für eine bewilligungsfreie Teilung ohnehin klar geregelt sind, braucht es keine zusätzliche Bestätigung durch die Behörde. Mit der Novelle setzen wir ein weiteres Zeichen für weniger Bürokratie und mehr Effizienz in Tirol“, betont LHAnton Mattle. Agrarreferent LHStvJosef Geisler ergänzt: „Die Praxis hat gezeigt, dass die sogenannten Negativbestätigungen oft nur eine formale Pflicht waren, die keinen Mehrwert für die Rechtssicherheit gebracht hat. Jedes Jahr müssen hunderte solcher Anträge bearbeitet werden – auch bei kleinsten Grundstücksänderungen. Dass wir diesen Schritt nun streichen, entlastet unsere Agrarbehörde spürbar und sorgt dafür, dass die Verfahren insgesamt einfacher und schneller werden.“