Europa-Ausschuss: Atomkraft ist kein Klimaretter

Mitglieder nehmen Stellung zum geplanten EU-Klimagesetz

Das Europäische Klimagesetz war Hauptthema in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Föderalismus und europäische Integration. Die Mitglieder begrüßten die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens für die Einhaltung der Pariser Klimaziele, zugleich soll mittels einer einheitlichen Länderstellungnahme der österreichischen Bundesländer eine Aufwertung von Kernenergie verhindert werden.

„Die Tiroler Haltung ist klar: Wir sind bereit, die Komission bei ihrem Vorhaben, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen, zu unterstützen. Allerdings darf Atomkraft nicht im Zuge eines Etikettenschwindels als vermeintlich klimafreundliche Alternative eine Renaissance in Europa erleben. Stattdessen muss verstärkt auf erneuerbare Energiequellen gesetzt werden. Ein zweites nukleares Zeitalter wird es mit uns nicht geben“, so Ausschussvorsitzender Michael Mingler und seine Stellvertreterin Sophia Kircher. Man habe sich deshalb an der Formulierung einer einheitlichen Länderstellungnahme zum Europäischen Klimagesetz beteiligt und dabei diesen unverrückbaren Standpunkt einmal mehr deutlich gemacht.

Kein „Drüberfahren“ über Länderinteressen

Dem Tiroler Landtag steht es verfassungsmäßig zu, sich in EU-Gesetzgebungsverfahren, die Länderbefugnisse betreffen, aktiv einzuschalten. Eine von allen Ländern gefasste Stellungnahme muss dann auf europäischer Ebene von der Bundesregierung entsprechend vertreten werden. „Die Europäische Union wirkt im Großen, wie im Kleinen. Umso wichtiger ist es, im Landtag dann klar Position zu beziehen, wenn angekündigte EU-Gesetze in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallende Angelegenheiten betreffen oder gar das Subsidiaritätsprinzip verletzen. Mittels des Länderbeteiligungsverfahrens und der Subsidiaritätskontrolle ist dies möglich“, führt Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann aus. „Es freut mich, dass der Tiroler Vorschlag gestern einstimmig im Europa-Ausschuss beschlossen werden konnte.“

Keine Entmachtung von Parlament und Rat zugunsten der Kommission

Neben der Ablehnung von Kernkraft als vermeintliche Alternative zu fossilen Energieträgern formulierte der Ausschuss auch seine Kritik an der geplanten Ermächtigung der EU-Kommission zur Festlegung eines Zielpfades als Kernelement des Klimagesetzes. „Die angedachte Generalkompetenz für die Kommission zum Setzen von ‚erforderlichen Maßnahmen‘ ist zu unspezifisch und weitreichend. Der Reduktionspfad ist so zentral, er muss, wie es die EU-Verträge klar vorsehen, seitens der gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter – also dem Europäischen Parlament – und vom Rat beschlossen werden“, erläutern Mingler und Kircher.