- Trotz Ausbau: Kapazitätsengpässe und Abweisungen bei Schutzunterkünften für Frauen
- Verbesserungsbedarf bei Förderabwicklung und gezielter Unterstützung besonders gefährdeter Frauen
- Tätigkeitsbericht 2025: 11 Berichte, 85 Empfehlungen
Frauenhäuser und Beratungsangebote sind zentrale Anlaufstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt – ihre ausreichende Finanzierung und regionale Verfügbarkeit entscheiden darüber, ob Frauen mit ihren Kindern im Ernstfall rasch Schutz und Hilfe erhalten. Zwischen 2022 und 2024 flossen in Tirol rund 7,2 Mio. Euro an Förderungen in Gewaltschutz und -prävention für Frauen im sozialen Nahraum, die vom Landesrechnungshof Tirol (LRH) überprüft wurden. Die Ergebnisse wurden heute von LRH-Direktorin Monika Aichholzer-Wurzer im Finanzkontrollausschuss präsentiert.
Der LRH stellte fest, dass das Land Tirol die mit dem Bund vereinbarten Ausbauziele für Frauen- und Kinderschutzunterkünfte übertraf. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Auslastung bei rund 90 %, temporär kam es jedoch zu Kapazitätsengpässen und Abweisungen.
Geprüft wurden auch die rechtlichen, strategischen und finanziellen Rahmenbedingungen auf Basis der Istanbul-Konvention, nationaler Gewaltschutzgesetze sowie der Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung 2023. Dabei zeigte sich, dass Tirol, trotz eines flächendeckenden Angebots in allen Bezirken, die Empfehlung des Europarats von mindestens einem Familienplatz pro 10.000 EinwohnerInnen nicht in allen Regionen erreichte. Während Innsbruck-Stadt die Vorgabe des Europarats erfüllte, lagen die anderen Bezirke deutlich darunter.
Gewaltschutzplan weiterentwickeln
Bei Förderrichtlinien und Transparenz identifizierte der LRH einige Defizite. Besonders vulnerable Gruppen wie Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen oder Migrantinnen wurden bei Förderungen nur eingeschränkt berücksichtigt. Zudem wurden Bundesmittel für Schutzunterkünfte nicht vollständig genutzt.
Kritisch bewertete das Kontrollorgan des Landtags auch, dass umfangreiche Daten zu Auslastung, Aufenthaltsdauer und Abweisungen nicht systematisch ausgewertet wurden. Dadurch fehlte eine fundierte Grundlage, um Angebote rechtzeitig an den tatsächlichen Bedarf anpassen zu können.
Daher empfahl der LRH eine grundlegende Weiterentwicklung des Gewaltschutzplans Tirol, eine bessere Nutzung von Bundesmitteln, die systematische Auswertung vorhandener Daten sowie eine professionellere und einheitlichere Förderabwicklung.
Den vollständigen Prüfbericht finden Sie auf der LRH-Webseite.
LRH zog Jahresbilanz
Wichtige Zukunftsthemen standen 2025 im Mittelpunkt der Prüfungen des Landesrechnungshofes Tirol: von den Anti-Teuerungsmaßnahmen über die Abwicklung von Verkehrsstrafen und die Pflege in Tirol bis hin zur Gemeindefusion Matrei am Brenner. Bei der Auswahl der Prüfthemen waren neben dem finanziellen Volumen insbesondere Aktualität und gesellschaftspolitische Relevanz ausschlaggebend. Ziel ist es, auf zentrale Herausforderungen in den unterschiedlichen Lebensbereichen der Tiroler Bevölkerung aufmerksam zu machen.
Heute hat LRH-Direktorin Monika Aichholzer-Wurzer dem Finanzkontrollausschuss ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt und darin Bilanz gezogen: Elf Berichte wurden vorgelegt, insgesamt 54 Empfehlungen an die Tiroler Landesregierung und 31 an Tiroler Gemeinden abgegeben. Enthielt ein Bericht Empfehlungen an die Landesregierung, so hat diese spätestens zwölf Monate nach der Behandlung des Berichtes im Tiroler Landtag über die auf Grund der Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu berichten.
Um den Abgeordneten des Tiroler Landtags eine übersichtliche und vor allem gesamthaft aussagekräftige Rückmeldung über den Umsetzungsgrad der Empfehlungen zur Verfügung zu stellen, kam im Tätigkeitsbericht 2025 erneut ein übersichtliches Beurteilungsschema zur Anwendung. Die Beurteilung erfolgt anhand von vier Kategorien (umgesetzt, teilweise umgesetzt, zugesagt, nicht umgesetzt) und beinhaltet eine Visualisierung.
Von den 2024 ausgesprochenen Empfehlungen befinden sich laut Bericht 66 % in der Umsetzung oder sind bereits abgeschlossen (40 % vollständig, 26 % teilweise). Für die verbleibenden 34 % der Empfehlungen hat die Tiroler Landesregierung deren Umsetzung zugesagt.
Den Tätigkeitsbericht 2025 finden Sie auf der LRH-Webseite.
Über den LRH Tirol
Der Landesrechnungshof prüft als Organ des Landtages u.a. die Gebarung des Landes Tirol und seiner Stiftungen, Fonds, Anstalten und Beteiligungen sowie der Tiroler Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen. Der LRH stellt fest, ob die Gebarung den Rechtsvorschriften entspricht, ziffernmäßig richtig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Er ist gemäß Art. 67 Abs. 2 Tiroler Landesordnung bei der Besorgung seiner Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen der Landesregierung oder des Landeshauptmannes gebunden. Seit Juli 2023 leitet Monika Aichholzer-Wurzer den LRH.

