Meinungsaustausch mit Ministerkomitee des Europarates in Straßburg

Ab November österreichischer Vorsitz im Ministerkomitee

Mit 1. September 2013 sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Einrichtung eines eigenen Petitionsausschusses im Tiroler Landtag in Kraft getreten, heute fand die erste Sitzung dieses neuen Ausschusses im Rokokosaal des Tiroler Landtages statt. Zum Ausschussobmann wurde gleich zu Beginn der Sitzung LA Andreas Angerer (GRÜNE) gewählt, zu dessen Stellvertreterin LA Kathrin Kaltenhauser (ÖVP).   Auf der Tagesordnung standen bereits neun eingebrachte Petitionen. Nach der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages hat der Petitionsausschuss mehrere Möglichkeiten zur weiteren Behandlung: So kann er nach der Prüfung, ob der Inhalt der Petition Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des Landes betrifft, u.a. den Einbringer bzw. die Einbringerin zur Anhörung in den Ausschuss einladen, mit einer weiteren Behandlung den Landesvolksanwalt betrauen oder mit der Petition an das zuständige Mitglied der Landesregierung herantreten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Petition mit Bericht und Antrag an den Landtag zur unmittelbaren Beschlussfassung weiterzuleiten.   Neu ist auch, dass an den Landtag gerichtete Petitionen auf der Internetseite des Landtages (www.tirol.gv.at/landtag) veröffentlicht werden. Ab diesem Zeitpunkt können sie von jedermann durch eine entsprechende Erklärung im Internet unterstützt werden (elektronische Unterstützungserklärung). Die Abgabe einer solchen elektronischen Unterstützungserklärung ist bis spätestens zum Ende der Behandlung der Petition im Ausschuss für Petitionen zulässig.