U-Ausschuss TSD: Aktenanforderung bereits erfolgt

Ausstehendes Rechtsgutachten sorgte für Verzögerung

Aufgrund von unterschiedlichen Rechtsauffassungen hinsichtlich des Umfangs des Untersuchungsrechts des Untersuchungsausschusses wurde am 3. Dezember 2019 von Ausschussvorsitzendem Toni Mattle ein Rechtsgutachten bei Universitätsprofessor Arno Kahl in Auftrag gegeben. Dies wurde am 19. Dezember 2019 vorgelegt und umgehend an die Ausschussmitglieder weitergeleitet.

Eine den Erkenntnissen der Expertise folgende Aktenanforderung bei den jeweiligen Verwaltungsstellen ist mittlerweile erfolgt. Ausschussvorsitzender Toni Mattle und Verfahrensleiter Günther Böhler betonen, dass für sie eine transparente und rechtskonforme Abwicklung des U-Ausschusses höchste Priorität hat.

Bereits für die kommende Woche wird eine Verfahrenssitzung einberufen werden, in der Professor Kahl das Gutachten erörtern wird und in der auch dessen konkrete Auswirkungen auf den Untersuchungsausschuss, insbesondere auch hinsichtlich des Umfangs des Untersuchungsrechts (Aktenbegriff, Auskunftspflichten etc.), diskutiert werden. Der weitere, von allen Fraktionen beschlossene Zeitplan für die Sitzungstermine bleibt bestehen, die für morgen, 15. Jänner und den 29. Jänner 2020 angesetzten Einvernahmen finden zu den nächstmöglichen Terminen statt.

Statische Probleme im Sitzungssaal behoben

Über die Weihnachtsfeiertage aufgetretene Probleme mit der Saalinfrastruktur (statische Mängel in der Deckenkonstruktion) führten zudem dazu, dass eine Auslagerung bzw. Verschiebung des Untersuchungsausschusses in Betracht gezogen werden musste. Durch Hinzuziehen von technischen Sachverständigen konnte erst in den letzten Tagen das weitere Prozedere geklärt werden. Kurzfristige bauliche Interventionen konnten den weiteren Verbleib im Festsaal für die kommenden Wochen sicherstellen, eine grundlegende Sanierung wird mittelfristig jedoch notwendig sein.