Sitzungsablauf
In der Regel laufen Landtagssitzungen (Plenarsitzungen) nach einer in der Geschäftsordnung definierten Struktur ab:
Erster Sitzungstag
Die Landtagssitzung beginnt mit der Fragestunde. Jede/r Abgeordnete kann kurze mündliche Anfragen an die Mitglieder der Landesregierung stellen. Das befragte Regierungsmitglied und durch die Anfrage weitere angesprochene Regierungsmitglieder beantworten die Anfrage und eventuelle Zusatzfragen mündlich.
Die Präsidentin/der Präsident fährt die Sitzung mit der Verlesung des Einlaufes fort und verliest in der Folge die neu eingebrachten Geschäftsgegenstände - z.B. Mündlicher Bericht der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes, Thema der Aktuellen Stunde, Stellungnahme zu Beschlüssen, Anfragebeantwortungen, schriftliche Anfragen, Anträge und Dringlichkeitsanträge, dringliche Regierungsvorlagen sowie andere Einlaufstücke.
Mündlicher Bericht - die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann kann über eine besonders bedeutende aktuelle Entwicklung des Landes berichten. Dies erfolgt unmittelbar nach der Fragestunde mit anschließender Debatte ohne Beschluss.
Bei Anfragebeantwortungen handelt es sich um Beantwortungen von schriftlichen Anfragen. Zu diesen kann die Fragestellerin/der Fragesteller eine Besprechung verlangen, die im Rahmen einer Debatte in der Regel am Schluss der Landtagssitzung stattfindet.
Abgeordnete können an die Mitglieder der Landesregierung schriftliche Anfragen stellen. Im Zuge der Verlesung kann ein Regierungsmitglied diese auch sofort mündlich beantworten. Die Fragestellerin/der Fragesteller kann dazu eine Besprechung verlangen, die sofort im Rahmen einer Debatte stattfindet.
Die/der Vorsitzende liest die neu eingebrachten Anträge der Abgeordneten vor und weist diese den Ausschüssen für die nächste Landtagssitzung zu. Bei Dringlichkeitsanträgen kann eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten beschließen, dass die Behandlung noch in der laufenden Sitzung stattfinden soll. Diese Debatte findet gewöhnlich am Ende der Tagesordnung statt.
Die Regierung kann dringliche Regierungsvorlagen einbringen. Der Landtag beschließt hier ebenso mit einer Zweidrittelmehrheit die Behandlung der Vorlage in der laufenden Sitzung.
Andere Einlaufstücke - dies können z.B. Wahlvorschläge für die Ausschüsse sowie einfache Mitteilungen der Präsidentin/des Präsidenten über Organisatorisches in den Klubs sein.
In der Folge verkündet die Präsidentin/der Präsident den Eingang in die Tagesordnung, die beispielsweise Vorlagen der Regierung, Anträge von Abgeordneten, Berichte des Rechnungshofes und des Landesrechnungshofes usw. beinhaltet.
Zweiter Sitzungstag
Der zweite Landtagssitzungstag beginnt mit der Aktuellen Stunde. Im Rotationsprinzip abwechselnd schlägt hierzu eine Fraktion ein Thema von landespolitischer Bedeutung vor. Dieses wird ohne Beschlussfassung diskutiert.
Anschließend werden die Beratungen zur Tagesordnung fortgeführt und nach Erledigung dieser erfolgt z.B. die Behandlung von dringlichen Verhandlungsgegenständen und/oder Besprechungen von Anfragebeantwortungen.