Pflanzenschädlinge

Wie Menschen und Tiere können auch Pflanzen von Krankheiten befallen werden. Sie werden durch Schadorganismen verursacht, wie beispielsweise Viren, Bakterien, Pilze, Insekten, Milben oder Nematoden. In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der eingeschleppten Schädlinge aufgrund des zunehmenden weltweiten Handels, der verkürzten Transportzeiten sowie der Auswirkungen des Klimawandels gestiegen.
Pflanzenschädlinge können sich über Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, wie beispielsweise Samen, Blumen, Obst und Gemüse ausbreiten, auch wenn diese gesund erscheinen. Schädlinge können auch durch Erde, die an Wurzeln haftet, oder durch Verpackungsmaterial aus Holz können Schädlinge übertragen werden. Die unbeabsichtigte Einschleppung und Verbreitung über den Handel und Verkehr stellt ein hohes Risiko dar und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen in der Land- und Forstwirtschaft führen und die biologische Vielfalt gefährden. In der Vergangenheit wurde diese Problematik durch die Einschleppung der Kraut- und Knollenfäule, Reblaus, Kartoffelkäfer und dem Ulmensterben besonders deutlich.
Zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft sowie der Umwelt gibt es Gesetze. Viele Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen nur mit behördlicher Genehmigung und vorhergehender Begutachtung aus und in Drittstaaten (außerhalb des EU-Binnenmarktes) befördert werden. Pflanzengesundheitliche Kontrollmaßnahmen sichern die nachhaltige Pflanzenproduktion, schützen Pflanzen in ihren Lebensräumen und damit die Umwelt und den Verbraucher.
Zu den wichtigsten Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Pflanzenschutzes gehören die Planung und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen sowie die systematische Überwachung (Monitoring) von Quarantäneschädlingen, die pflanzengesundheitliche Binnenmarktkontrolle und die Kontrolle der Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Drittländer (Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen). Eine Ausnahme bilden Holz und Holzerzeugnisse, deren Kontrolle obliegt, wie auch der forstliche Pflanzenschutz auf Waldflächen, der Abteilung Waldschutz. Weiters ist der Amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes Tirol für die Registrierung und Autorisierung von Betrieben und Privatpersonen (Importeure, Exporteure und Produzenten bestimmter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse) einschließlich Registerführung und Betriebskontrollen.
Weitere Information zum Schutz unserer Pflanzenwelt entnehmen Sie unserem Flyer.
Kontrolle des Verkehrs mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
Ziel der amtlichen Kontrolle sind Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, die dem Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sowie der Umwelt dienen.
Strategische Ziele
- Aufrechterhaltung des Pflanzengesundheitsstatus
- Gewährleistung von gesunden Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aufgrund von Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schädlingen
Maßnahmen
Bereits bei der Einfuhr aus Drittländern bzw. dem Verbringen im EU-Binnenmarkt werden unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Ablehnung der Einfuhr) zur Minimierung des Risikos der Einschleppung und Weiterverbreitung von gefährlichen Krankheitserregern und Schädlingen in die sowie innerhalb der EU gesetzt.
Bei den Unternehmer*innen werden die erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung des Risikos der Weiterverbreitung von gefährlichen Krankheitserregern und Schädlingen in der EU durch die Kontrolle und Untersuchung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen am Ort der Erzeugung gesetzt.
Wird bei amtlichen Kontrollen ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften festgestellt, werden die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Aussetzung der Ermächtigung für die Ausstellung von Pflanzenpässen bzw. zur Markierung von Verpackungsholz) verhängt bzw. angeordnet.
Berichte
Die Statistik über die in Tirol durchgeführten Kontrollen kann dem "Grünen Bericht" (Bericht zur Lage der Tiroler Land- und Forstwirtschaft) entnommen werden.
Die Ergebnisse der Kontrollen sind im Jahresbericht zum Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan über die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette in Österreich veröffentlicht.
Schützen Sie unsere einzigartige Pflanzenwelt
- Führen Sie von Auslandsreisen aus Drittstaaten keine Pflanzen, Samen, Obst, Gemüse und Blumen ohne entsprechende Erlaubnis ein.
- Wenn Sie Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse einführen wollen, wenden Sie sich vorher an uns. Wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Verpflichtungen.
- Melden Sie uns Verdachtsfälle über das Auftreten von gebietsfremden Schadorganismen, damit wir im Ernstfall rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Eindämmung einleiten können.
Flyer & Videoclips (EN, Version 1 & Version 2) mit Informationen zur Einschleppung neuer Pflanzenschädlinge und -krankheiten
Beispiele für eingeschleppte Quarantäneschädlinge
Quarantäneschädlinge treten laut Definition in der EU nicht, nur in einem begrenzten Gebiet oder nur sporadisch auf. Sie haben jedoch das Potenzial zur Ansiedlung und Ausbreitung in der EU und es ist zu erwarten, dass sie unannehmbare wirtschaftliche Schäden verursachen.



Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan und Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan
Mit der Verordnung (EU) 2017/625 (EU-Kontrollverordnung) wird ein harmonisierter Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette geschaffen. Der Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan und der Jahresbericht setzen die geforderte Integration der Kontrollbereiche entlang der Lebensmittelkette und die geforderte Nachvollziehbarkeit und Transparenz um.
Gemäß Artikel 11 der EU-Kontorollverordnung werden mindestens einmal jährlich relevante Informationen über die Organisation und Durchführung der Kontrollen veröffentlicht. Diese Informationen werden im Jahresbericht zum Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan über die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette in Österreich bereitgestellt.
Der Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan sowie der Jahresbericht steht unter folgenden Link zur Verfügung: Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan.
Aktuelles
Erster Nachweis des Japankäfers (Popillia japonica) in Österreich – 28.07.2025

Am 23. Juli 2025 wurde der Japankäfer erstmals in Österreich, konkret in Hörbranz (Vorarlberg), offiziell nachgewiesen. Die Bestimmung erfolgte durch das Nationale Referenzlabor (NRL) der AGES. Es handelt sich um ein männliches Exemplar des invasiven Schädlings.
Warum ist der Japankäfer problematisch?
Der Japankäfer kann erhebliche Schäden an einer Vielzahl von Kultur- und Zierpflanzen verursachen. Innerhalb der EU ist er deshalb als prioritärer Quarantäneschädling eingestuft – ein Nachweis ist meldepflichtig.
Auch in Tirol wird derzeit ein Monitoring durchgeführt. Bislang konnte kein Nachweis des Japankäfers erbracht werden.
Gefahr durch Verschleppung
Besonders kritisch ist die unbeabsichtigte Verbreitung des Käfers über Transportmittel wie Autos, LKWs oder Züge – insbesondere entlang wichtiger Verkehrsachsen. So wurden zuletzt Käfer in Fallen in Kiefersfelden (Bayern), nahe eines Autobahnrastplatzes, sowie in Lavis (Trient), ebenfalls in der Nähe einer Autobahnraststätte, in Fallen gefangen.
Merkmale des Japankäfers
Größe: 8–11 mm lang, 5–7 mm breit
Färbung: metallisch grün mit kupferfarbenen Flügeldecken
Auffällige Merkmale: 12 weiße Haarbüschel am Hinterleib (5 seitlich, 2 größere am Hinterende)
Flugzeit: Juni bis September – die Käfer fressen bevorzugt junges Pflanzenmaterial in Gruppen.
Was ist bei einem Fund zu tun?
Bei Verdacht auf einen Fund des Japankäfers besteht Meldepflicht. Bitte setzen Sie sich unmittelbar mit dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst in Tirol in Verbindung.
Weitere Informationen zum Japankäfer (Popillia japonica)
Information der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, kurz AGES
Information des Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienstes
Phytosanitäre Regelungen in der EU - Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Regelungen zur Pflanzengesundheit zum Schutz vor Einschleppung und Ausbreitung von Pflanzenschädlingen
Seit 14.12.2019 gelten umfassende Neuerungen beim Thema Pflanzengesundheit. Die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (Pflanzengesundheitsverordnung) hat seither unmittelbar in der gesamten EU Gültigkeit, die bis dahin bestehende Richtlinie 2000/29/EG wurde aufgehoben.
Hinweis Pflanzengesundheit Nr 1: Neues Pflanzengesundheitsregime
Hinweis Pflanzengesundheit Nr 2: Der neue EU-Pflanzenpass
Hinweis Pflanzengesundheit Nr 3: Pflichten der Unternehmer
Vorlage Aushang Handlungsplan für ermächtigte Unternehmer als .pdf- oder .pptx-Datei
Aktuelle Informationen des Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienstes
Archiv
Feuerbrand (Erwinia amylovora)
Weiterführende Informationen
Abteilung Waldschutz des Landes Tirol - Forstlicher Pflanzenschutz
Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO)
Europäische Kommission - Pflanzengesundheit
International Plant Protection Convention (IPPC)
Internationales Tag der Pflanzengesundheit am 12. Mai - Beitrag BMLUK