EMFAF-Programm 2021 bis 2027
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für die Jahre 2021 – 2027 wurde Mitte 2021 als neues Förderinstrument für den europäischen Fischerei- und Aquakultursektor eingerichtet.
Die EU-Kommission hat das EMFAF-Programm Österreich 2021 - 2027 mit 20. Juli 2022, Nummer C(2022)5166, genehmigt.
Die Sonderrichtlinie zur Umsetzung des EMFAF-Programms Österreich 2021 – 2027 (Stammfassung GZ-2022-0.420.895) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wurde mit 2. November 2022 erlassen und tritt rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft.
Auswahlverfahren und Kriterien
Mit den Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung aller Personen, die einen Antrag stellen, eine bestmögliche Nutzung der Finanzmittel und eine auf die Zielerreichung fokussierte Ausrichtung der Maßnahmenarten gewährleistet werden. Damit soll eine nachhaltige Entwicklung des Aquakultur- und Fischereisektors in Österreich gefördert und zur Zukunftsfähigkeit des Sektors beigetragen werden.
Informations- und Publizitätsmaßnahmen
Informationen und Mustervorlagen für die Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Bereich des EMFAF-Programms 2021 - 2027 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
In Tirol werden folgende Maßnahmenarten angeboten
Maßnahmenart 1 - Binnenfischerei
Antrag auf Fördermittel
Formblatt Kostenaufstellung
Formblatt Projektbeschreibung
Stichtag zum Auswahlverfahren: 30.03.2026
Es können nur Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, die bis zu diesem Stichtag vollständig bei der Abteilung Agrarwirtschaft vorliegen.
Maßnahmenart 4 - Aquakultur
Antrag auf Fördermittel
Formblatt Kostenaufstellung
Formblatt Projektbeschreibung
Stichtag zum Auswahlverfahren: 30.03.2026
Es können nur Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, die bis zu diesem Stichtag vollständig bei der Abteilung Agrarwirtschaft vorliegen.
Maßnahmenart 6 - Verarbeitung
Antrag auf Fördermittel
Formblatt Kostenaufstellung
Formblatt Projektbeschreibung
Stichtag zum Auswahlverfahren: 30.03.2026
Es können nur Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, die bis zu diesem Stichtag vollständig bei der Abteilung Agrarwirtschaft vorliegen.
Maßnahmenart 7 - Vermarktung
Antrag auf Fördermittel
Formblatt Kostenaufstellung
Formblatt Projektbeschreibung
Stichtag zum Auswahlverfahren: 30.03.2026
Es können nur Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, die bis zu diesem Stichtag vollständig bei der Abteilung Agrarwirtschaft vorliegen.
Zur Beachtung:
Übersteigen die beantragten und die bereits abgerechneten Investitionskosten einer förderungswerbenden Person für ein oder mehrere Vorhaben im Zeitraum von drei Jahren in Summe 350.000 Euro, ist von der förderungswerbenden Person ein fischereiliches Fachgutachten vom Bundesamt für Wasserwirtschaft einzuholen und die Wirtschaftlichkeit der Investition auf Basis eines von der förderungswerbenden Person vorzulegenden betriebswirtschaftlichen Gutachtens (z.B. eines oder einer allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen) oder einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu belegen. Im Ermessen der zwischengeschalteten Stelle können diese Unterlagen auch unterhalb der oben angeführten Grenze eingefordert werden.
Gemäß Datenschutzgrundverordnung werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol