GAP-Strategieplan 2023 bis 2027
In der Förderperiode 2023 bis 2027 löst die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bzw. der nationale GAP-Strategieplan die bisherigen ländlichen Entwicklungsprogramme ( Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ab.
Die Genehmigung des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 durch die Europäische Kommission erfolgte mit Durchführungsbeschluss C(2022) 6490 final vom 13.09.2022.
Mit GZ 2022-0.788.143 wurde die Sonderrichtlinie vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft am 13. Jänner 2023 genehmigt und ist auf der Website des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) unter Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen verfügbar.
Die AMA wurde mit der Digitalisierung der Antragstellung in den Bereichen der Sektor- und Projektmaßnahmen (Imkerei, Obst & Gemüse, Wein und Ländliche Entwicklung) beauftragt. Zu diesem Zweck wurde die gemeinsame Digitale Förderplattform (DFP) entwickelt. Die DFP ist unter www.eama.at aufrufbar. Die Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP) setzt eine Registrierung bei der Agrarmarkt Austria (AMA) voraus. Details zur Erstregistrierung sind unter https://www.ama.at/fachliche-informationen/kundendaten abrufbar.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Mit den Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung der förderwerbenden Personen, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Unterstützung im Einklang mit der Zielsetzung der Fördermaßnahmen gewährleistet werden.
Für folgende Interventionen finden Sie auf der Homepage der AgrarMarkt Austria (AMA) im Informationsportal zu den Sektor- und Projektmaßnahmen sämtliche notwendigen Informationen (Fördermaßnahmen, Einreichfristen, maßnahmenspezifische Merkblätter und Unterlagen) sowie allgemeine Informationen (z.B. Rechtsgrundlagen, DFP-Handbücher) - beachten Sie, dass eine Antragstellung nur mehr über die Digitale Förderplattform (DFP) möglich ist:
- 73-01 - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
- 73-02 - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- 73-03 - Infrastruktur Wald
- 73-04 - Waldbewirtschaftung
- 73-05 - Investitionen in überbetriebliche Bewässerung und Hangstabilisierung
- 73-06 - Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos
- 73-07 - Investitionen in gewässerökologische Verbesserung
- 73-08 - Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- 73-09 - Ländliche Verkehrsinfrastruktur
- 73-10 - Orts- und Stadtkernförderung (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen)
- 73-11 - Investitionen in soziale Dienstleistungen
- 73-12 - Investition in erneuerbare Energien
- 73-13 - Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene
- 73-14 - Klimafreundliche Mobilitätslösungen - klimaaktiv mobil
- 73-15 - Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
- 73-16 - Unterstützung für Investitionen im Bereich kleine touristische Infrastruktur mit Fokus auf alpine Infrastruktur mit touristischer Relevanz
- 73-17 - Unterstützung von Investitionen im Zuge von Unternehmensübergaben im ländlichen Raum
- 73-18 - Ausgleich landwirtschaftlicher Einkommensverluste aufgrund von Erstaufforstungen
- 75-01 - Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten
- 75-02 - Unterstützung der Gründung und Entwicklung von innovativen Kleinunternehmen mit Mehrwert für den ländlichen Raum
- 77-01 - Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen
- 77-02 - Zusammenarbeit
- 77-03 - Ländliche Innovationssysteme.
- 77-04 - Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Orts- und Stadtkernstärkung
- 77-05 - Förderung für laufende Kosten des LAG-Managements und für Sensibilisierung
- 77-06 - Förderung von Operationellen Gruppen und von Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit – EIP-AGRI
- 78-01 - Land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung
- 78-02 - Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)
- 78-03 - Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder.
Informationen zum Agrarumweltprogramm (ÖPUL), zur Ausgleichszulage für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten (AZ) sowie zu Direktzahlungen (DZ) finden Sie auf den weiterführenden Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK).
Gemäß Datenschutzgrundverordnung werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol