Landesregierung folgt der Empfehlung des Fachkuratoriums Bär, Wolf, Luchs

Am 8. Oktober hat das unabhängige Fachkuratorium zur Beurteilung der Gefährlichkeit von großen Beutegreifern eine Empfehlung betreffend den Wolf mit der Bezeichnung 118MATK für den Fall ausgesprochen, dass dieser Wolf in Tirol neuerlich als Verursacher von Angriffen auf Weidetiere genetisch nachgewiesen wird. In der heutigen Sitzung der Landesregierung wurde der Empfehlung entsprochen und die nach Tiroler Jagdgesetz notwendige Gefährdungsverordnung verabschiedet. Das Bescheiderlassungsverfahren für eine allfällige Entnahme des betreffenden Wolfs mit der Bezeichnung 118MATK kann somit dann gestartet werden, wenn weitere Risse durch diesen Wolf eindeutig genetisch festgestellt werden. Vorgesehen ist für diesen Fall, dass ein mit 60 Tagen befristeter Entnahmebescheid für einen definierten räumlichen Bereich erlassen wird.