Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF)
Das österreichische Lkf-System dient der Abrechnung der im stationären und ambulanten Krankenanstaltenbereich erbrachten Leistungen. Es kommt österreichweit für die Abrechnung aller sozialversicherter (fondsrelevanter) Patient:innen in öffentlichen Krankenanstalten sowohl im stationären Bereich als auch im ambulanten Bereich zur Anwendung.
Der Lkf-Kernbereich ist bundesweit einheitlich geregelt und basiert auf leistungsorientierten Diagnosefallgruppen (LDF) sowie speziellen Bepunktungen für einzelne Leistungsbereiche. Die Mittel für den Kernbereich werden zu 70 % für die Abrechnung nach Lkf-Punkten und zu 30 % für die Abrechnung nach Vorhaltekosten verwendet.
Der Lkf-Steuerungsbereich ist länderweise gestaltbar. Folglich kann von den Landesgesundheitsfonds auf besondere Versorgungsfunktionen bestimmter Krankenanstalten Rücksicht genommen werden. Informationen über die tirolspezifische Ausgestaltung des Lkf-Systems sind im Downloadbereich des Tiroler Gesundheitsfonds verfügbar.
Die rechtliche Basis für die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung sind die Vereinbarung gem. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), die diesbezüglichen Ausführungsgesetze auf Landesebene (Tiroler Krankenanstaltengesetz Tir KAG) und die jeweiligen Landesgesundheitsfondsgesetze (Tiroler Gesundheitsfondsgesetz TGFG).
Die Dokumentation für das Lkf-Modell basiert auf dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen und den entsprechenden Verordnungen dazu.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des TGF gerne zur Verfügung. Außerdem sind nähere Informationen zum Lkf-Modell auf der Website des zuständigen Bundesministeriums verfügbar.