Bezirk Kufstein: FFP2-Maskenpflicht an stark frequentierten Orten

Verordnung gilt ab morgen, Mittwoch, 31. März

  • Weitere Maßnahme, um Verbreitung des Virus vorzubeugen
  • FFP2-Maskenpflicht an vier Orten in Kufstein und Brixlegg
  • Verordnung gilt ab morgen, Mittwoch, 31. März

Ab morgen, Mittwoch, 31. März, tritt für vorerst zwei Wochen eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein in Kraft. Zudem verordnet die Bezirkshauptmannschaft Kufstein für insgesamt vier stark frequentierte, öffentliche Orte im Freien eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Davon befinden sich drei Orte in Kufstein und einer in Brixlegg. Die Bezirkshauptmannschaft behält es sich vor, eine FFP2-Maskenpflicht auch an weiteren Orten im Bezirk zu prüfen.

Vorerst gilt die FFP2-Maskenpflicht für folgende Bereiche:

  • Stadtgemeinde Kufstein im Bereich Fischergries, mit Ausnahme des Durchfahrens dieses Bereiches mit dem Fahrrad auf dem dafür vorgesehenen Radweg ohne Zwischenstopp
  • Stadtgemeinde Kufstein im Bereich zwischen dem Oberen Stadtplatz und dem Unteren Stadtplatz
  • Stadtgemeinde Kufstein im Bereich des Stadtparks
  • Marktgemeinde Brixlegg im Bereich Skatepark Brixlegg

„Es handelt sich bei dieser Regelung um eine ergänzende Maßnahme, um der Gefahr von Infektionen insbesondere an diesen stark frequentierten Orten vorzubeugen. Wir bitten die Bevölkerung seitens der Gesundheitsbehörde einmal mehr eindringlich, weiter aktiv bei der Bekämpfung des Coronavirus mitzuwirken und die geltenden Maßnahmen mitzutragen und einzuhalten. Nur gemeinsam können wir diese Pandemie überwinden“, betont Christoph Platzgummer, Bezirkshauptmann von Kufstein.