- Starker Fokus auf Beratung, Begleitung und qualitätsvolle Nachsorge
Das Land Tirol setzt einen sensiblen, aber gesundheitspolitisch notwendigen Schritt zur langfristigen Sicherstellung eines gesetzlich zulässigen Versorgungsangebots für Schwangerschaftsabbrüche um. Derzeit wird das Versorgungsangebot durch den niedergelassenen Bereich sichergestellt. Um eine nachhaltige, verlässliche und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, wird dieses künftig im gesetzlichen Rahmen durch ein Angebot in öffentlichen Einrichtungen ergänzt. Die tirol kliniken werden gemäß Regierungsprogramm diese Aufgabe künftig als Privatleistung an einem Standort übernehmen.
„Es geht hier nicht um eine weltanschauliche Debatte, sondern um die Verantwortung der öffentlichen Hand, die notwendigen Beratungen, ein gesetzlich zulässiges medizinisches Angebot und eine qualitätsvolle Nachsorge verlässlich sicherzustellen“, betont Landesrätin Cornelia Hagele und erklärt weiter: „Ziel ist es, Frauen in einer höchstpersönlichen und oft belastenden Situation ein verlässliches, medizinisch qualitätsgesichertes und diskretes Angebot zu ermöglichen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein ausgesprochen sensibles Thema, und die Entscheidung darüber ist eine persönliche Entscheidung der Frau. Gerade deshalb braucht es einen klar geregelten Rahmen, medizinische Standards, Diskretion und ein geordnetes Unterstützungsangebot.“
Landesrätin Eva Pawlata unterstreicht die klare Verbesserung des Zugangs und die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen: „Es wird in Tirol möglich sein, Schwangerschaftsabbrüche auch im öffentlichen Bereich durchführen zu lassen. Damit schließen wir eine bestehende Versorgungslücke und schaffen einen verlässlichen, klar geregelten Zugang innerhalb des bestehenden Systems. Eine umfassende, ergebnisoffene Beratung ist dabei selbstverständlich – Einflussnahmen durch unbeteiligte Dritte sind es nicht. Im Mittelpunkt steht die persönliche Situation der betroffenen Frauen. Ihre freie, selbstbestimmte Entscheidung steht an oberster Stelle und ist in jeder Phase zu respektieren.“
Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs ohne medizinische Notwendigkeit sind grundsätzlich privat zu tragen. Land Tirol schafft dafür die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Für Härtefälle stehen entsprechende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung. Das Land Tirol garantiert eine verantwortungsvolle und respektvolle Umsetzung. Dabei bleibt auch für Mitarbeitende und ÄrztInnen die freie Entscheidung, ob ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, gewahrt.
Factbox: Zugang zum Angebot
- Eine Frau stellt mittels Schwangerschaftstest eine ungewollte Schwangerschaft fest.
- Optional erfolgt die Kontaktaufnahme mit einer Gynäkologin/einem Gynäkologen.
- Besteht der Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch, wendet sich die Frau an eine Beratungseinrichtung.
- Die Beratung erfolgt bei Bedarf ergebnisoffen und unabhängig.
- Die Beratungseinrichtung informiert über Versorgungsangebote in Tirol:
- bei der eigenen Gynäkologin/dem eigenen Gynäkologen (Termin ist selbst zu vereinbaren)
- bei niedergelassenen GynäkologInnen (Termin ist selbst zu vereinbaren)
- in den tirol kliniken (Terminorganisation erfolgt über die Beratungseinrichtung)
- Bei Inanspruchnahme des Angebots der tirol kliniken erfolgt die Kontaktaufnahme durch die Beratungseinrichtung.
- Die tirol kliniken vergeben innerhalb von drei Werktagen einen Ersttermin und melden diesen an die Beratungseinrichtung zurück.
- Die Beratungseinrichtung informiert die Frau über den Ersttermin und die weiteren Schritte.
- Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sind grundsätzlich von den betroffenen Frauen bzw. Familien selbst zu tragen. Eine Finanzierung durch das Land Tirol erfolgt nicht.