Land Tirol und Sozialpartner schnüren weiteres Anti-Teuerungspaket

Einkommensobergrenze für Energiekostenzuschuss wird nochmals erweitert

  • Mittelstand profitiert: Einkommensobergrenze für Energiekostenzuschuss wird rückwirkend nochmals erweitert
  • Zusätzlich werden rund 2,7 Millionen Euro für Sicherung des Wohnbedarfs für sozial Schwächere in die Hand genommen
  • Unterstützung für Familien: Anhebung der Einkommensgrenze bei Schulkostenbeihilfe und Erweiterung der Familienförderungen

Von der Erhöhung des Heizkostenzuschusses, der Wohnbeihilfe sowie der Mietzins- und Annuitätenbeihilfen bis hin zur Initiierung eines Energiekostenzuschusses – das Land Tirol hat seit Beginn der enormen Teuerungen bereits wichtige Schritte gesetzt, um die Folgen für die Bevölkerung bestmöglich abzufedern. Auf Initiative von LR Anton Mattle, Leiter der Teuerungs-Arbeitsgruppe des Landes Tirol, wurden in enger Abstimmung mit LH Günther Platter sowie LHStvinIngrid Felipe heute, Freitagvormittag, im Rahmen eines Anti-Teuerungsgipfels mit den Sozialpartnern weitere Maßnahmen vorgestellt. Konkret werden unter anderem die Erweiterung des Energiekostenzuschusses, Maßnahmen zur Sicherung des Wohnbedarfs sowie zusätzliche Unterstützungen für Familien auf den Weg gebracht.

„Die Teuerung macht vor Tirol keinen Halt und ist nach wie vor eine der zentralen Herausforderungen. Viele Bereiche, insbesondere die Versorgung mit Gas aber auch Brennmaterialien und Lebensmittel sind von massiven Preissteigerungen betroffen. Aufbauend auf den umfangreichen Paketen des Bundes drehen wir als Land Tirol an weiteren Stellschrauben, um das Leben der Tirolerinnen und Tiroler leistbar zu halten. Neben den Hilfen für sozial Schwächere, öffnen wir die Unterstützungsleistungen nun auch für den Mittelstand und ermöglichen mehr Pensionistinnen und Pensionisten den Zugang. Zudem legen wir einen besonderen Fokus auf die Familien in unserem Land“, betont der Leiter der Anti-Teuerungs-Arbeitsgruppe LR Anton Mattle im Zuge des heutigen Gipfels. Auch LH Platter und LHStvin Felipe wiesen auf die Notwendigkeit rascher und einfacher Maßnahmen hin, die direkt der Bevölkerung zugutekommen: „Es werden in enger Abstimmungen mit den Sozialpartnern zu den bereits bestehenden Unterstützungen weitere Maßnahmen forciert. Wichtig ist dabei allen voran, dass die Mittel spürbar bei den Menschen ankommen und die Abwicklung unbürokratisch und praktikabel ist.“

Rückwirkende Erhöhung der Einkommensobergrenze für Energiekostenzuschuss

Für den BezieherInnenkreis des als Entlastung geschaffenen Energiekostenzuschusses in Höhe von 250 Euro werden rückwirkend die Einkommensobergrenzen erweitert. Das heißt beispielsweise, dass eine alleinstehende Person, die über ein Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.900 Euro verfügt, einen Energiekostenzuschuss von 250 Euro erhält – damit wurde die Einkommensobergrenze von bisher 1.300 Euro um 600 Euro erhöht. Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften wurde das Netto-Monatseinkommen um insgesamt 633 Euro auf 2.700 Euro erhöht. „Wichtig ist zu erwähnen, dass für jene Personen, die aufgrund ihres niedrigen Netto-Einkommens besonders unter der Teuerung leiden, eine doppelte Förderung aus Heizkosten- und Energiekostenzuschuss, also in Summe 500 Euro, zur Verfügung steht. Mit der Erweiterung des Energiekostenzuschusses bekommen zudem Personen, die etwas mehr verdienen oder eine höhere Pension beziehen, aber für die die aktuelle Teuerung auch eine große Belastung darstellt, den Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro. Mit der Erhöhung der Einkommensobergrenze beim Energiekostenzuschuss dehnen wir diese Förderung auf den Mittelstand aus, der schließlich das Rückgrat unseres Landes ist“, so LR Anton Mattle. Mit der Erweiterung des Energiekostenzuschusses unterstützt das Land Tirol bis zu 100.000 Tiroler Haushalte. Fünf Millionen Euro werden dafür zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich rund 2,7 Millionen Euro für Sicherung des Wohnbedarfs

Die derzeitige Teuerungswelle macht auch vor Wohnkosten nicht halt. Um diesen Entwicklungen in Tirol entgegenzuwirken, ist aktuell eine Verordnung in Begutachtung. Im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes sollen damit Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte festgelegt werden. Dafür werden, um der Steigerungen der Wohnkosten entgegenzuwirken, weitere rund 2,7 Millionen Euro in die Hand genommen. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis und muss leistbar bleiben. Die gesetzliche Regelung, die auf den Weg gebracht werden soll, ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung von Wohnraum armutsbetroffener Menschen. Es ist unumgänglich, dass wir auch hier ein besonderes Augenmerk auf das soziale Netz haben“, so Soziallandesrätin Gabriele Fischer.

Unterstützung für Familien wird weiter ausgebaut

„Familien als Fundament unserer Gesellschaft müssen bestmöglich unterstützt werden. Einkommensschwächeren Familien greifen wir beispielsweise mit Förderungen wie der Schulkostenbeihilfe, dem Kindergeld Plus oder dem Kinderbetreuungszuschuss unter die Arme. Mit höheren Einkommensgrenzen und Erweiterungen des FördernehmerInnen-Kreises helfen wir noch mehr Familien,“ so Familienlandesrat Mattle. Konkret werden die „Einkommensgrenze I“ (Förderung von 200 Euro pro Kind) sowie die „Einkommensgrenze II“ (150 Euro pro Kind) für alle Familienförderungen ab Jänner 2023 deutlich erhöht. Für die Schulkostenbeihilfe gilt die Erhöhung der „Einkommensgrenze II“ bereits ab 1. September 2022. Zusätzlich zu den Anhebungen der Einkommensgrenzen werden die Förderhöhen für das Kindergeld Plus, Schulveranstaltungen im Inland und den Mehrlingsgeburtenzuschuss angehoben. In der Factbox ist die genaue Auflistung der Erhöhungen der Einkommensgrenzen sowie die Anhebungen der Förderhöhen ersichtlich.

Tirol regt Strompreisdeckel an

Über die nun auf den Weg gebrachten Maßnahmen hinaus regt Landesrat Anton Mattle auch einen Strompreisdeckel an: „Tirol bringt sich aktiv in die Diskussion um einen Strompreisdeckel ein, damit wir für alle Tirolerinnen und Tiroler leistbaren Strom zur Verfügung stellen können, wenngleich der Landesenergieversorger TIWAG den niedrigsten Stromtarif Österreichs anbietet. Auch hierzu laufen die Beratungen mit den Sozialpartnern.“


Factbox Heizkosten- und Energiekostenzuschuss

Der maximale Zuschuss beträgt für den regulären Heizkostenzuschuss-BezieherInnenkreis 500 Euro pro Haushalt – dies beinhaltet den Heizkostenzuschuss (250 Euro) sowie den Energiekostenzuschuss (250 Euro). Haushalte, die zwar nicht für den Bezug eines Heizkostenzuschusses berechtigt sind, aber in die Richtlinien des Energiekostenzuschusses fallen, erhalten somit einmalig 250 Euro. Jene, die bereits beantragt haben und bis dato über der Einkommensgrenze waren bzw. mit den neuen Sätzen nun berechtigt sind, müssen keinen neuen Antrag stellen – die Anträge werden seitens des Landes automatisch erneut bearbeitet.

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses

Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen (vorher 1.300 Euro)
  • 2.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 2.067 Euro)
  • 450 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher 338 und 247 Euro)
  • 750 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher 715 Euro)
  • 600 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher 494 Euro)

Anträge sind im Zeitraum von 15. März bis 31. Dezember 2022 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.

Die Formulare liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, und bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf und sind im Internet auf der Website der Abteilung Soziales herunterzuladen.

Weitere Informationen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss


Factbox Erhöhung Einkommensgrenzen Familienförderungen

Hinweis: Es handelt sich dabei um Netto-Beträge.

  • Personenanzahl: 2
  • „Einkommensgrenze I“: 1.900 Euro (bisher 1.600 Euro)
  • „Einkommensgrenze II“: 2.200 Euro (bisher 1.900 Euro)
     
  • Personenanzahl: 3
  • „Einkommensgrenze I“: 2.400 Euro (bisher 2.100 Euro)
  • „Einkommensgrenze II“: 2.700 Euro (bisher 2.400 Euro)
     
  • Personenanzahl: 4
  • „Einkommensgrenze I“: 2.800 Euro (bisher 2.500 Euro)
  • „Einkommensgrenze II“: 3.100 Euro (bisher 2.800 Euro)
     
  • Personenanzahl: 5
  • „Einkommensgrenze I“: 3.200 Euro (bisher 2.900 Euro)
  • „Einkommensgrenze II“: 3.500 Euro (bisher 3.200 Euro)
     
  • Personenanzahl: 6
  • „Einkommensgrenze I“: 3.600 Euro (bisher 3.300 Euro)
  • „Einkommensgrenze II“: 3.900 Euro (bisher 3.600 Euro)

Jedes weitere Kind: 400 Euro

Förderanträge zur Schulkostenbeihilfe sind im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahres und damit ganzjährig einzubringen. Die Schulkostenbeihilfe kann per Online-Formular unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/ beantragt werden.


Factbox Anhebung Förderhöhen

  • Kindergeld Plus: Anhebung der Förderhöhe von 500 Euro auf 550 Euro (Einkommensgrenze I) sowie von 300 Euro auf 330 Euro (II)
  • Schulveranstaltungen im Inland: Anhebung der Förderhöhe auf 60 Prozent der Teilnahmegebühren (max. 150 Euro)

Mehrlingsgeburtenzuschuss: Anhebung der Förderhöhe von 600 Euro auf 660 Euro (Zwillinge) bzw. von 900 Euro auf 990 Euro (Drillinge)