- Bauträger errichten und finanzieren Gemeinde-Hochbauprojekte – Gemeinden nutzen Infrastruktur und haben Kaufoption
- Mehr Investitionen werden möglich: Entlastung für Gemeindebudgets und Impulse für regionale Wirtschaft
Nach der Einrichtung des österreichweit einzigartigen Tiroler Gemeinde-Investitionsfonds mit einem Volumen von 200 Millionen Euro setzt das Land Tirol einen nächsten Schritt, um die Gemeinden zu entlasten: Zwei gemeinnützige Bauträger in Tirol, die die Gemeinden beim Bau von Schulen, Kindergärten, Altenwohn- und Pflegheimen, Blaulichtzentren oder Gesundheitseinrichtungen unterstützen. Gemeinsam mit der „Tiroler Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungs GmbH“ (TIGEWOSI) und der „Neuen Heimat Tirol“ (NHT) macht das Land Tirol den Weg für die Gründung frei. Während der Beschluss für die Landbau GmbH gemeinsam mit der NHT bereits erfolgt ist, stimmte die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, auf Antrag von LR Mario Gerber auch der Beteiligung des Landes an der Tiroler Kommunalbau GmbH mit der TIGEWOSI zu.
Gemeindereferent LH Anton Mattle will durch die Unterstützung der gemeinnützigen Bauträger konkrete Projekte und Investitionen in den Gemeinden ermöglichen. „Wenn Länder und Gemeinden mit budgetären Herausforderungen zu kämpfen haben, dann braucht es neue und innovative Lösungen. Mit dem Tiroler Gemeinde-Investitionsfonds mobilisieren wir 200 Millionen Euro für kommunale Investitionen in Gesundheit, Bildung, Sicherheit und den Tiefbau. Die gemeinnützigen Bauträger unterstützen die Gemeinden bei der Errichtung wichtiger Infrastruktur“, erklärt LH Mattle.
Konkret wird den Gemeinden eine flexible Finanzierung für kommunale Hochbauprojekte ermöglicht – über ein Baurechtsmodell. Das heißt: Gemeinden stellen Grundstücke zur Verfügung, die neuen Gesellschaften errichten darauf das benötigte Infrastrukturprojekt und vermietet das fertiggestellte Objekt wiederum an die Gemeinden. Dabei gilt: klar festgelegte Konditionen und eine Kaufoption für die Gemeinden. LHStv Philip Wohlgemuth erklärt dazu: „Wir nutzen bei diesem Gesamtmodell Synergien und bestehende gute Kooperationen zwischen Land, Gemeinden und gemeinnützigen Bauträgern. Ihre Aufgabe ist es grundsätzlich, leistbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen – Projekte im Sinne des Gemeinwohls. Und genau diesen Zweck verfolgt auch das neue Beteiligungsunternehmen: Bauprojekte in den Tiroler Gemeinden umsetzen, die für die gesamte Bevölkerung wichtig sind.“
Einfachere und schnellere Abwicklung
Die Tiroler Landesregierung setzt auch auf ein Minimum an Bürokratie: „Wir setzen auf eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung mit den Gemeinden und wollen keine unnötigen bürokratischen Hürden in diesem Projekt wissen. Bei der Gründung der Gesellschaft wird bereits im Gesellschaftszweck eine Ausnahmegenehmigung für sämtliche Tätigkeiten erwirkt. Dadurch müssen keine Ausnahmeanträge für einzelne Projekte mehr gestellt werden. So wird es zu einer effizienten und wirtschaftlichen Abwicklung der Projekte im Sinne der Tiroler Gemeinden kommen“, betont der für Beteiligungsunternehmen zuständige LR Gerber und erklärt, dass Gemeinnützige ansonsten für jedes Projekte einzeln bei der Aufsichtsbehörde und Finanzverwaltung auf Bundesebene ansuchen mussten – und das mit langen Wartezeiten verbunden war.
„Wir schaffen neue Finanzierungsinstrumente, um angesichts angespannter Budgets dennoch notwendige Infrastrukturprojekte in Bildung, Gesundheit und Daseinsvorsorge und Impulse für die Tiroler Wirtschaft zu ermöglichen“, sind sich LH Mattle, LHStv Wohlgemuth und LR Gerber einig.
Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung
Betriebsbewilligungsverfahren in der Behindertenhilfe effektiver gestalten – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Die Zeitspanne zwischen Inbetriebnahme einer Einrichtung in der Behindertenhilfe und tatsächlicher Bewilligung ist für DienstleisterInnen oftmals herausfordernd. Mit dem Tirol Konvent bietet sich die Möglichkeit, die Rechtssicherheit zu verbessern und Liquiditätsengpässe für die Einrichtungen bestmöglich zu verhindern. Nach Abstimmung zwischen der Landesverwaltung und der argeSODIT wurde eine neue, verbesserte Vorgehensweise ausgearbeitet: Anträge für Erteilung einer Betriebsbewilligung werden künftig ein halbes Jahr im Vorfeld der Inbetriebnahme eingereicht und eine definierte Vorgehensweise bezüglich einzubringender Unterlagen wurde unter anderem mit dem Ziel festgelegt, die Abläufe für alle Beteiligten transparent und einheitlich zu gestalten. Diese Maßnahme trägt dazu bei, Betriebsbewilligungsverfahren zukünftig rascher abzuwickeln.