• Regierung
  • LH Platter
  • LHStvin Felipe
  • LRin Fischer
  • LRin Leja

LH Platter: „Land Tirol hilft bei Heizkosten jenen, die Hilfe benötigen“

Landesregierung verabschiedet Kostenzuschuss für Heizperiode 2021/22

  • Netto-Einkommensobergrenzen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erhöht
  • Antragsstellung von 1. Juli bis 30. November 2021 möglich
  • Rund 2,6 Millionen Euro an rund 10.200 Personen bzw. Haushalte für Heizperiode 2020/21 ausbezahlt

Mit 1. Juli 2021 kann der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22 beantragt werden, die Tiroler Landesregierung hat in ihrer heutigen Regierungssitzung den entsprechenden Beschluss gefasst. Die Höhe der Unterstützungsleistung für den kommenden Heizwinter beträgt einmalig 250 Euro pro Haushalt. Voraussetzung für den Erhalt des Heizkostenzuschusses sind ein Hauptwohnsitz in Tirol sowie die Einhaltung einer gewissen Netto-Einkommensgrenze. In der vergangenen Heizperiode 2020/21 wurden 10.243 Personen bzw. Haushalte finanziell mit insgesamt 2,6 Millionen Euro unterstützt. Für den Heizkostenzuschuss 2021/22 stehen nun insgesamt 3,2 Millionen Euro zur Verfügung.

„Auch, wenn in Anbetracht der aktuellen Hitzewelle niemand an den nächsten Winter denkt – die kalten Monate kommen wieder und mit ihnen die Heizperiode, die für viele Tirolerinnen und Tiroler eine finanzielle Belastung darstellt. Mit dem Heizkostenzuschuss greifen wir – wie schon in den Vorjahren – alle jenen unter die Arme, die Hilfe benötigen. Wegen der Coronakrise, die für viele mit finanziellen Verlusten einhergegangen ist, haben wir die Richtsätze für die Netto-Einkommensgrenzen noch einmal erhöht. Damit wird der Heizkostenzuschuss noch treffsicherer“, betont LH Günther Platter.

„Nicht alle Menschen können sich während der Heizperiode ein warmes Zuhause leisten – ihnen wollen wir seitens des Landes Tirol über den Winter helfen. Mit den neuen Regelungen für die kommende Heizperiode wird der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher erneut erweitert. Die finanzielle Zuwendung kommt damit gerade jenen Menschen mit geringeren Einkommen zugute, die diese Unterstützungsleistung am dringendsten benötigen“, sagt Soziallandesrätin Gabriele Fischer.

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses

Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 970 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.560 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 250 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 180 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • 540 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • 370 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss


Landesregierung schafft neue Rahmenbedingungen für Antigentestung

  • Angepasste Bedingungen für Testangebote bei niedergelassener Ärzteschaft
  • Künftiger Betrieb von Teststraßen wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs und aller derzeit bereits bestehenden Angebote abgestimmt
  • Abrechnungsbetrag pro durchgeführtem Antigentest wird von 25 auf 20 Euro reduziert
  • Qualitätssicherung wird weiter forciert

Im Rahmen der Pandemiebewältigung stehen der Tiroler Bevölkerung neben den öffentlichen Test- und Screeningstraßen auch zahlreiche Testangebote vonseiten der niedergelassenen Ärzteschaft und über deren Ordinationsbetriebe zur Verfügung. Nachdem die Tiroler Landesregierung per Beschluss bereits die grundlegenden Voraussetzungen für die Abrechnung von Antigentests mit dem Land Tirol festgelegt hat, und nur mehr niedergelassene ÄrztInnen über ihre Ordinationen oder Gemeinden als befugte Stellen dazu berechtigt sind, nimmt die Tiroler Landesregierung auf Antrag von Gesundheitslandesrätin Annette Leja jetzt weitere Strukturanpassungen für die niederlassene Ärzteschaft in Bezug auf Antigentestungen vor. Gleichzeitig wurde auf Bundesebene eine Abrechnungsmöglichkeit über die Sozialversicherung vom Nationalrat beschlossen. Ab 1. Juli gelten auf Basis der Berücksichtigung sämtlicher derzeit bestehender Testangebote in Tirol und des künftig zu erwartenden Bedarfs an Testungen folgende Vorgaben:

  • Für Teststandorte in Ordinationsstätten mit Hausapotheke erfolgt die Verrechnung bereits direkt mit den Sozialversicherungsträgern. Ab 1. Juli 2021 erfolgt zudem die Einstellung der Belieferung von Testkits des Bundes durch das Land Tirol. Diese sind ab diesem Zeitpunkt eigenständig zu beschaffen.
  • Für Teststandorte in Ordinationsstätten ohne Hausapotheke wurde auf Bundesebene eine Abrechnungsmöglichkeit über die Sozialversicherung vom Nationalrat beschlossen. Ab Inkrafttreten dieser Regelung besteht für davon betroffene (Kassen-)ÄrztInnen keine Abrechnungsmöglichkeit mehr mit dem Land Tirol. Zudem erfolgt ab diesem Zeitpunkt keine Belieferung mit Testkits des Bundes durch das Land Tirol. Bis zum Inkrafttreten einer derartigen Abrechnungsregelung, kann die Abrechnung weiterhin mit dem Land Tirol vorgenommen werden, jedoch wird der Betrag von 25 auf 20 Euro pro durchgeführtem Test reduziert. Diese Reduktion erfolgt im Sinne der Anpassung an die Kostensätze der Sozialversicherung. Für WahlärztInnen bleibt die bisherige Abrechnungsmöglichkeit aufrecht, wobei ab 1. Juli 2021 ebenfalls die erwähnte Reduktion von 25 auf 20 Euro erfolgt. Für etwaige Teststandorte von WahlärztInnen außerhalb deren Ordinationsstätte wird auf die Auslobung verwiesen.
  • Für Teststandorte außerhalb der Ordinationsstätte und in einem Umkreis von fünf Kilometern zu öffentlichen Teststandorten besteht ab 1. Juli 2021 keine Abrechnungsmöglichkeit mehr mit dem Land Tirol. Zudem erfolgt auch keine Belieferung mit Testkits des Bundes durch das Land Tirol.
  • Für Teststandorte außerhalb der Ordinationsstätte und außerhalb von einem Umkreis von fünf Kilometern zu öffentlichen Teststandorten wird im Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. August 2021 eine Auslobung vorgenommen. Dadurch wird das Testangebot in Gegenden ohne öffentliche Teststraße abgesichert.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Testangebote von Apotheken, Screeningstraßen und von Selbsttests in Anspruch zu nehmen. Durch die Abrechenbarkeit über die Sozialversicherung bleibt auch die Testmöglichkeit bei niedergelassenen ÄrztInnen aufrecht.

„Ich möchte mich bei allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für ihre Arbeit im Kampf gegen die Pandemie bedanken. Sie haben sich im Sinne der Gesundheit der Tirolerinnen und Tiroler engagiert. Ein Dank gilt selbstverständlich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den öffentlichen Teststraßen“, sagt Gesundheitslandesrätin Annette Leja.

Qualitätssicherung weiter forciert

Zur Sicherung der korrekten Einhaltung der Vorgaben in Teststraßen außerhalb von Ordinationen hat die Landesregierung mit Mitte Mai bereits ein umfassendes Qualitätsmanagement eingerichtet, das stichprobenartige gesundheitsbehördliche Kontrollen sowie anlassbezogene Kontrollen und mit der E-Mailadresse antigenteststationen@tirol.gv.at eine zentrale Anlaufstelle für Auffälligkeiten und direkte Beschwerden seitens der Bevölkerung beinhaltet. Im Zuge dieser Qualitätssicherung kam es bereits auch zu Sanktionen bei Feststellung eines Fehlverhaltens sowie zur Auflösung der Zusammenarbeit mit einem Testanbieter.

Testangebot in Tirol kann flexibel angepasst werden

Die derzeit eingerichteten öffentlichen Screeningstraßen bleiben vorerst weiterhin bestehen, um den Testbedarf innerhalb der Bevölkerung abzudecken. „Das breite Testangebot wurde von den Tirolerinnen und Tirolern bis dato gut angenommen und hat sich in den vergangenen Monaten als treffsicher erwiesen. In den kommenden Wochen und Monaten können wir – je nach Infektionslage, rechtlichen Vorgaben und Test-Notwendigkeiten – ein flexibles Angebot bereitstellen“, so LRin Leja abschließend.

Eine Übersicht zum Testangebot in Tirol gibt es unter www.tiroltestet.at.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Hochgebirgsnaturpark Zillertaler Alpen: Aus dem „Naturschutzschwerpunkt“ der Konjunkturoffensive 2021 fördert das Land Tirol Naturschutzprojekte und -maßnahmen des Hochgebirgsnaturpark Zillertaler Alpen bis zum Jahr 2023 mit insgesamt 75.000 Euro. Dies wurde in der heutigen Regierungssitzung auf Antrag von LHStvinIngrid Felipe beschlossen. „In den Jahren 2018 bis 2020 wurden die Naturschutzziele für den Hochgebirgsnaturpark Zillertaler Alpen ausgearbeitet. Zur Verwirklichung dieser Ziele stellen wir als Land Tirol nun Fördermittel bereit und unterstützen damit beispielsweise Projekte zur Renaturierung von Mooren, zum Naturschutz im Wald oder zu Lebensraumverbesserungen für Auerhahn und Co. Ein weiteres wichtiges Projekt betrifft die Organisation und Durchführung eines GEO-Tages der Artenvielfalt, um die Sensibilität bei der heimischen Bevölkerung, aber auch bei unseren Gästen, für das Schutzgut Hochgebirge zu schärfen und den Wert hochalpiner Lebensräume erlebbar zu machen“, betont die LHStvin Felipe.