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LH Platter: „Wir lassen Kunst- und Kulturschaffende auch im kommenden Jahr 2022 nicht im Stich“

Fördermaßnahmen für Kunst- und Kulturszene werden verlängert

  • Arbeitsstipendien, Impulsförderung und Digitalisierungsmaßnahmen

Im Jahr 2020 hat das Land Tirol für den Kulturbereich ein Maßnahmenpaket im Ausmaß von 8,25 Millionen Euro beschlossen, welches bis 31. Dezember 2021 verlängert wurde. „Im Hinblick darauf, dass die Corona-Pandemie noch nicht überstanden ist und die Kunst- und Kulturschaffenden unseres Landes weiterhin vor großen Herausforderungen stehen, verlängern wir die Unterstützungsmaßnahmen bis Jahresende 2022 – wir lassen sie nicht im Stich“, informiert LH Günther Platter. „So können wir eine nachhaltige Schädigung der Kunst- und Kulturszene des Landes verhindern und die kulturelle Vielfalt sicherstellen“, ergänzt Kulturlandesrätin Beate Palfrader.

„Kultureinrichtungen und Kulturschaffende sollen dabei unterstützt werden, ihre Programme und Aktivitäten wiederaufzunehmen und an die durch Corona veränderten Verhältnisse anzupassen“, betont LHStvin Ingrid Felipe.

Mit der Impulsförderung werden Projekte mit einer inhaltlichen und strukturellen Neuausrichtung sowie Digitalisierungsvorhaben unterstützt. Auch Öffentlichkeitsarbeit oder andere Initiativen der Publikumsgewinnung werden gefördert. Fortgesetzt werden auch die Arbeitsstipendien. „In der Krise hat sich gezeigt, wie wichtig prozessorientierte Förderung in der Kunstproduktion ist. Mit der Fortführung der Arbeitsstipendien wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die prekäre Lebens- und Arbeitssituation der Künstlerinnen und Künstler zu verbessern“, sagt LRin Palfrader.

Eine weitere im Jahr 2020 erstmals gefasste Maßnahme sieht Verfahrenserleichterungen und den Ersatz von Aufwendungen vor, die durch die Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen beispielsweise aufgrund eines Lockdowns verursacht wurden. Da weiterhin kaum Planungssicherheit besteht, verlängert das Land Tirol die Richtlinie bis Ende 2022.

Somit werden mit der Impulsförderung, den Arbeitsstipendien sowie den Sonderbestimmungen bei Absagen und Verschiebungen die Grundlagen geschaffen, um die Auswirkungen von Corona auf Kulturbetriebe sowie Kunst- und Kulturschaffende abzumildern und diese bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse zu unterstützen.