Ukraine-Hilfe: Vier zusätzliche Registrierungsmöglichkeiten

Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in den Bezirken Reutte, Lienz und Kufstein, die bereits (private) Unterkunft haben

  • Medizinisches Screening, Unterkunftszuweisungen und Registrierungen erfolgen weiterhin im Ankunftszentrum Haus Marillac in Innsbruck
  • Nach Unterkunftsbezug: Wohnsitz melden und bei Bedarf Antrag auf Grundversorgung
  • Appell: Bei Ankunft größerer Gruppen aus der Ukraine frühestmögliche Information an Land Tirol
  • Fragen zur Grundversorgung können an grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at gerichtet werden

Beim Ankunftszentrum in Innsbruck, dem Haus Marillac, befindet sich derzeit die zentrale Registrierungsstelle für aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Dort erfolgen auch medizinische Screenings und Unterkunftszuweisungen. Bei der Registrierung werden die persönlichen Daten der geflüchteten Menschen erfasst, die für die Ausstellung des „Ausweis für Vertriebene“ (in Form einer Scheckkarte) sowie die weitere Versorgung maßgeblich sind – beispielsweise die Abwicklung einer Grundversorgung und die Arbeitsmöglichkeiten. Damit Personen, die nicht direkt in Innsbruck ankommen und privat beherbergt werden, möglichst aufenthaltsnahe eine (Nach-)Registrierung vornehmen können, wurden dezentrale Möglichkeiten bei Polizeidienststellen eingerichtet: Während je eine Erfassungsstelle in den Bezirken Lienz und Kufstein bei der jeweiligen Polizeidienststelle bereits ihren Betrieb aufgenommen haben, starten heute, Donnerstag, die Erfassungsstellen in den Bezirken Reutte und Imst. Die konkreten Adressen und Registrierungszeiten finden sich auf der Homepage des BMI sowie in der Factbox.

„Alle in Tirol ankommenden Personen aus der Ukraine müssen registriert werden. Dies hat organisatorische und vor allem rechtliche Hintergründe“, erklärt Bernd Noggler vom Sonderstab Ukraine des Landes, dass man wissen müsse, wo sich die Menschen im Land aufhalten und wie sie erreicht werden können: „Das ist auch die Grundvoraussetzung, um ihnen in weiterer Folge eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen zu können. Niemand muss Sorge haben, abgewiesen zu werden.“

AnbieterInnen von privaten Unterkünften, die die aufgenommene Personen bei der Abwicklung der Grundversorgung unterstützen wollen und Fragen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben, können sich ab sofort an grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at wenden. Zudem appelliert Bernd Noggler: „Von privaten Fahrten an die ukrainische Grenze wird aufgrund der eigenen Sicherheit grundsätzlich abgeraten. Kommen infolge von Privatinitiativen dennoch größere Gruppen von geflüchteten Menschen in Tirol an, appellieren wir an die Organisatorinnen und Organisatoren, dies frühzeitig dem Land Tirol zu melden, damit eine bestmögliche und rasche Koordination gewährleistet werden kann.“

Großteil der Flüchtlinge bislang in Innsbruck registriert

Mit Stand Donnerstagmorgen wurden vonseiten der Polizei bislang rund 820 Personen aus der Ukraine in Tirol registriert: „Aktuell werden die meisten Registrierungen in der Landeshauptstadt verzeichnet, wo die Polizei im Ankunftszentrum Haus Marillac integriert ist. Um geflüchteten Menschen eine möglichst einfache Registrierung zu ermöglichen, haben wir an ausgewählten Örtlichkeiten entsprechendes Erfassungsequipment zur Verfügung gestellt. Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau und können gegebenenfalls weitere Registrierungsstellen bereitstellen oder die Betriebszeiten ausdehnen“, betont Landespolizeidirektor Edelbert Kohler, dass mithilfe der Registrierung auch die rasche weitere Bearbeitung durch die zuständige Behörde, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, und damit die zeitnahe Zustellung eines entsprechenden „Ausweises für Vertriebene“ gewährleistet wird. Dieser Ausweis, ein Lichtbildausweis im Scheckkartenformat, ist beispielsweise auch Voraussetzung für eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS. ArbeitgeberInnen, die geflüchtete Menschen beschäftigen wollen, müssen beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung beantragen.

Nach der Registrierung: Meldewesen, Schul- und Kinderbetreuung

Nachdem die geflüchteten Menschen registriert wurden und in ihren Unterkünften angekommen sind, ist es wichtig, auch ihren derzeitigen „Wohnsitz“ bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem dortigen Meldeamt bekanntzugeben. Grundsätzlich sollte dies laut geltendem Recht innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftsbezug vorgenommen werden – private UnterkunftgeberInnen können dabei unterstützen. Bei Fragen stehen die jeweiligen Gemeinden zur Verfügung.

Für Betreuungs- und Schulbesuchsmöglichkeiten gilt es folgendes zu beachten: Um einen Betreuungsplatz (Kindergarten, Kinderkrippe oder Hort) zu organisieren, gilt ebenfalls die Gemeinde als zentraler Ansprechpartner. Diese kann in weiterer Folge eine Prüfung der verfügbaren Plätze vornehmen und sich bei Fragen an die zuständige Fachinspektorin des Landes wenden. Wird ein Platz in einer Schule für ein Kind benötigt, ist eine E-Mail an ukraine-schulinfo@bildung-tirol.gv.at zu richten. Die Bildungsdirektion wählt anschließend die geeignete Schule für das Kind aus und informiert über den Standort der Schule und gibt weitere Informationen.

„Wir danken allen freiwilligen Helferinnen und Helfern, den Mitarbeitenden der Behörden in den Gemeinden sowie privaten Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgebern, die die geflüchteten Menschen bei der Abwicklung und Ankunft in Tirol unterstützen“, betont Bernd Noggler.

Von Infos für UnterkunftgeberInnen bis hin zur Kinderbetreuung: www.tirol.gv.at/ukraine

Was ist nach der Ankunft der ukrainischen Flüchtlinge in Tirol zu beachten? Was muss ich als private/r UnterkunftgeberIn beachten? Welche Anlaufstellen gibt es im Hinblick auf rechtliche Fragen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden sich auf der zentralen Online-Plattform des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/ukraine. Die Seite wird laufend aktualisiert – beispielsweise steht privaten UnterkunftgeberInnen dort ein Formular zur Verfügung, über welches Sie die Unterkunft samt Eckdaten einmelden können.


Factbox: Dezentrale Registrierungsstellen Ukraine der Polizei

 

Registrierungsstelle Polizeiinspektion Kufstein (AGM Bahnhof)

täglich von 7 bis 19 Uhr

Südtiroler Platz 3

6330 Kufstein

Tel.: +43 (0) 59133 7214 200

 

Registrierungsstelle Polizeiinspektion Lienz

täglich 7 bis 19 Uhr

Hauptplatz 5a

9900 Lienz

Tel.: +43 (0) 59 133 7230 100

 

Registrierungsstelle Polizeiinspektion Reutte

Dienstag und Donnerstag von 7 bis 19 Uhr

Obermarkt 2

6600 Reutte

Tel.: +43 (0) 133 7150 100

 

Registrierungsstelle Polizeiinspektion Imst

Montag und Donnerstag von 7 bis 19 Uhr

Rathausstraße 14

6460 Imst

Tel.: +43 (0) 59133 7100 100