Warum es mehr als 305 Euro im Monat braucht

Dies ist eine Aussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses

  • Tiroler Monitoringausschuss setzt Schwerpunkt auf Menschenrechte – öffentliche Sitzung am 23. April in Innsbruck
  • Begrenztes Budget kann die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erschweren
  • Betroffene fordern Anhebung des Freibetrags

305 Euro im Monat – davon muss Kaspar, der in einer Einrichtung der Behindertenhilfe lebt, Kleidung, Hygiene und Freizeit finanzieren. Für viele alltägliche Formen der Teilhabe – etwa ein Kaffee in der Stadt oder ein gemeinsamer Ausflug mit FreundInnen – bleibt damit nur wenig Spielraum. Dieser konkrete Fall eines Mitglieds des Tiroler Monitoringausschusses steht beispielhaft für Erfahrungen, die viele Menschen mit Behinderungen machen: Wenn finanzielle Mittel nur begrenzt zur Verfügung stehen, beeinflusst das die Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und zur gesellschaftlichen Teilhabe. Finanzielle und soziale Leistungen sind damit ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung von Menschenrechten. Bei der öffentlichen Sitzung am 23. April 2026 im Landhaus in Innsbruck sind Interessierte, betroffene Menschen, Angehörige, Fachpersonen sowie politisch Verantwortliche eingeladen, über Menschenrechte, Menschenwürde und eine inklusive Gesellschaft mitzudiskutieren.

Wenn finanzielle Mittel die Teilhabe beeinflussen

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich dazu, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben, gleichberechtigte Teilhabe und einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. „305 Euro im Monat – objektiv betrachtet ist das nur eine Zahl. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass damit mehr verbunden ist: nämlich Fragen der Menschenrechte und der Menschenwürde. Wer dauerhaft nur über sehr begrenzte finanzielle und damit auch soziale Mittel verfügt, hat im Alltag deutlich eingeschränkte Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.

Kaspar führt aus: „Seit über 14 Jahren lebe ich in einer Einrichtung und muss mit diesem Betrag auskommen. Selbst grundlegende Dinge wie Wanderschuhe oder gelegentliche Freizeitaktivitäten sind für mich schwer leistbar. Am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist damit für mich nicht selbstverständlich, sondern die Ausnahme.“ 

Finanzielle Rahmenbedingungen im Fokus

Der Betrag, der Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen monatlich zur Verfügung steht, wird anhand mehrerer Faktoren berechnet. Dazu zählen insbesondere das Einkommen der Person, die in Anspruch genommenen Leistungen sowie der Eigenbeitrag für die Unterbringung. Die konkrete Höhe kann daher variieren.

Wie Kaspar machen auch andere Betroffene seit Jahren auf die vielfach angespannte finanzielle Situation aufmerksam und bringen Vorschläge zur Weiterentwicklung ein. Dazu zählt etwa eine Anhebung des monatlich verfügbaren Betrags auf mindestens 500 Euro, orientiert an den realen Lebenshaltungskosten.

„Menschenrechte umfassen mehr als die Absicherung des täglichen Bedarfs. Sie beinhalten auch die Möglichkeit, das eigene Leben selbst zu gestalten, Entscheidungen zu treffen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen – auch in finanzieller Hinsicht. 305 Euro im Monat stoßen hier für viele an Grenzen“, so Kafka abschließend.

Die Anmeldung zur öffentlichen Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses ist bis 15. April unter servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at möglich. Weitere Informationen zur öffentlichen Sitzung sowie das Programm finden sich hier. Mehr Informationen zum Tiroler Monitoringausschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/monitoringausschuss.