- Tiroler Monitoringausschuss setzt Schwerpunkt auf Menschenrechte – öffentliche Sitzung heute, Donnerstag, in Innsbruck
- Gemeinsam mit Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol: Schule für alle Kinder als Ziel
- Schulassistenz zentral für inklusive Bildung: neue Richtlinie wird begrüßt, Verbesserungsmöglichkeiten bei Beteiligung, Transparenz und Rechtsanspruch
Inklusive Bildung heißt: Gemeinsam lernen – mit der Unterstützung, die jede und jeder braucht. Doch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bedeutet Schule in Tirol noch immer vielfach etwas anderes: getrennte Schulsysteme, fehlende Unterstützung und Erfahrungen von Ausgrenzung. Mit dem aktuellen Schwerpunkt „Menschenrechte“ greift der Tiroler Monitoringausschuss dieses Thema gemeinsam mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol auf: Getrennte Bildungswege – insbesondere Sonderschulen – stehen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards. Damit inklusive Bildung im Alltag gelingen kann, ist insbesondere der Ausbau der Schulassistenz entscheidend. Die neue Richtlinie des Landes zur Schulassistenz wird daher begrüßt, zugleich sieht der Tiroler Monitoringausschuss Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere bei Beteiligung, Transparenz und Rechtsanspruch.
„Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um strukturelle Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Bildungssystem. Schule muss ein Ort sein, an dem alle Kinder dazugehören, ernst genommen werden und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Unser Anspruch muss eine Schule für wirklich alle Kinder sein“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.
Respekt für die Arbeit – Fokus auf strukturelle Rahmenbedingungen
Die UN-Kinderrechtekonvention (Artikel 23) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 7 und 24) verpflichten zu einem gleichberechtigten Zugang zu Bildung in inklusiven Systemen. Auch internationale Leitlinien stellen klar, dass getrennte Bildungseinrichtungen kritisch zu bewerten sind: So weisen sowohl der UN-Behindertenrechtsausschuss als auch der UN-Kinderrechteausschuss – zuletzt im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs 2020 – ausdrücklich auf die Problematik von Sonderschulen hin.
„Es geht nicht darum, einzelne Einrichtungen oder engagierte Fachkräfte zu kritisieren. Im Gegenteil: Die Arbeit, die in Sonderschulen geleistet wird, verdient großen Respekt. Unser Anliegen richtet sich gegen strukturelle Rahmenbedingungen, nicht gegen Menschen“, betont Kinder- und Jugendanwalt Lukas Trentini und führt aus: „Wenn Kinder getrennt voneinander aufwachsen, fehlt ihnen die Chance, einander kennenzulernen und voneinander zu lernen. Inklusion bedeutet, dass Vielfalt im Alltag gelebt wird – nicht, dass sie ausgelagert wird.“
Die Rückmeldungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zeigen bestehende Herausforderungen im Bildungssystem auf: Sonderschulen sind häufig weit vom Wohnort entfernt, teilweise sind damit Internatsaufenthalte verbunden. Dadurch können Kinder und Jugendliche nicht im familiären Umfeld leben, was Auswirkungen auf soziale Bindungen und das Aufwachsen im gewohnten Umfeld haben kann.
Doch auch an Regelschulen erleben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Ausgrenzung – etwa wenn einzelne Unterrichtsfächer nicht besucht werden können oder die Einbindung in den Klassenverband nur eingeschränkt erfolgt. Hinzu kommen belastende Erfahrungen im sozialen Miteinander: Jugendliche berichten von verbalen und körperlichen Übergriffen sowie von unzureichender Unterstützung durch Erwachsene.
Schulassistenz als Schlüssel
Ein wesentlicher Baustein für das Gelingen inklusiver Bildung ist die Schulassistenz. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Schulalltag und trägt dazu bei, eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen.
Der Tiroler Monitoringausschuss begrüßt daher die kürzlich beschlossene Richtlinie des Landes Tirol zur Schulassistenz als wichtigen Schritt zur Stärkung inklusiver Bildung. Gleichzeitig wird in einer Stellungnahme an das Land Tirol auf wesentliche Kritikpunkte hingewiesen. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung von Menschen mit Behinderungen im Entstehungsprozess der Richtlinie, unklare Kriterien bei der Bedarfsfeststellung und ein weiter Ermessensspielraum bei der Zuteilung von Schulassistenz sowie das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Schulassistenz.
„Es muss sichergestellt sein, dass Schulassistenz bedarfsgerecht gewährt wird und nicht von budgetären Rahmenbedingungen abhängt“, so Isolde Kafka.
Öffentliche Sitzung zu Menschenrechten und Inklusion
Bei der öffentlichen Sitzung, die heute, Donnerstag im Landhaus stattfindet, diskutieren Interessierte, betroffene Menschen, Angehörige, Fachpersonen sowie politisch Verantwortliche gemeinsam über Menschenrechte, Menschenwürde und eine inklusive Gesellschaft. Mehr Informationen zum Tiroler Monitoringausschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/monitoringausschuss. Die Stellungnahme des Monitoringausschusses zur Schulassistenz-Richtlinie kann hier eingesehen werden und liegt auch in leichter Sprache vor.
Der Jugendbeirat des Tiroler Monitoringausschusses setzt sich für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ein. Eine allgemeine Stellungnahme des Jugendbeirats findet sich hier.


