Ohne Barrierefreiheit keine Menschenrechte

Dies ist eine Aussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses

  • Tiroler Monitoringausschuss setzt Schwerpunkt auf Menschenrechte – öffentliche Sitzung am 23. April in Innsbruck
  • Barrierefreiheit als staatliche Verpflichtung und Grundlage von Menschenrechten
  • Abbau von baulichen, digitalen und kommunikativen Barrieren als Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe

Barrieren begegnen uns überall – oft unbemerkt von jenen, die nicht davon betroffen sind: eine Stufe am Eingang, die den Zugang verhindert. Eine Website, die mit Screenreader – einem Vorleseprogramm für blinde und sehbehinderte Menschen – nicht nutzbar ist. Eine Information, die nur kompliziert formuliert ist. Was wie kleine Details wirkt, hat große Folgen. Denn Barrieren entscheiden darüber, wer teilnehmen kann – und wer draußen bleibt. Damit wird Barrierefreiheit zur Grundlage von Menschenrechten. Genau hier setzt der Tiroler Monitoringausschuss an: Er stellt in diesem Jahr das Thema Menschenrechte und damit verbundene Fragen in den Mittelpunkt. Bei der öffentlichen Sitzung am 23. April 2026 im Landhaus in Innsbruck sind Interessierte, betroffene Menschen, Angehörige, Fachpersonen sowie politisch Verantwortliche eingeladen, über Menschenrechte, Menschenwürde und eine inklusive Gesellschaft mitzudiskutieren.

Kein Extra, sondern Verpflichtung 

„Nur eine barrierefreie Gesellschaft ist eine gerechte Gesellschaft, in der Freiheit und Gleichheit für alle Menschen Wirklichkeit werden können. Das erfordert ein Umdenken: Es geht nicht um Sonderlösungen für eine bestimmte Gruppe oder um ein freiwilliges Extra, sondern um eine klare staatliche Verpflichtung und um ein zentrales Qualitätsmerkmal eines funktionierenden Rechtsstaats“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.

Rechtlich verankert ist die Barrierefreiheit sowohl in der UN-Behindertenrechtskonvention als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie Carina Lisowska, Mitglied des Tiroler Monitoringausschusses und Universitätsassistentin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck darlegt: „Aus dem Recht auf Privatleben und dem Diskriminierungsverbot ist in bestimmten Fällen die Pflicht des Staates ableitbar, geeignete Maßnahmen gegen behinderungsbedingte Barrieren zu ergreifen. Fehlende Barrierefreiheit kann daher eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen.“

Vom Anspruch zur Umsetzung

Barrieren abzubauen beginnt im Kleinen und betrifft alle Lebensbereiche – von zugänglichen Gebäuden und verständlichen Informationen bis hin zum Abbau von Vorurteilen und Stereotypen. Besonders öffentliche Stellen und Organisationen sind gefordert, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken. Ein nützliches Hilfsmittel für Gemeinden bietet der „Gemeinde-Aktionsplan-Behinderung“ samt Checklisten, der unter www.tirol.gv.at/gemeindeaktionsplan-behinderung eingesehen werden kann. Als Monitoring- und Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit fungiert die Ombudsstelle für barrierefreies Internet des Landes Tirol.

Die Anmeldung zur öffentlichen Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses ist bis 15. April unter servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at möglich. Weitere Informationen zur öffentlichen Sitzung sowie das Programm finden sich hier. Mehr Informationen zum Tiroler Monitoringausschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/monitoringausschuss.