- Vergrämung unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Seit März wurde im Bezirk Landeck mehrmals die Präsenz eines Bären nachgewiesen. Neben Wildkamera- und Videoaufnahmen sowie Spuren, Haarproben und einer Losung gab es zuletzt Ende Juni bei einem gerissenen Schaf auf einer Alm im Gemeindegebiet von Nauders den konkreten Verdacht auf die Beteiligung eines Bären. Die Ergebnisse der entnommenen Proben stehen derzeit noch aus. Insgesamt wurde im Bezirk Landeck im heurigen Jahr bisher acht Mal ein Bär nachgewiesen. Die aktuellen Nachweise belegen die Präsenz eines Bären. Die Präsenz weiterer Bären ist auf Basis der Nachweise nach derzeitigem Kenntnisstand sehr unwahrscheinlich.
Alle Nachweise eines Bären bisher waren weit entfernt von Siedlungsgebieten. Derzeit gibt es keine Hinweise, dass sich ein Bär Menschen oder dem Siedlungsraum gezielt nähert. Die Tiroler Landesregierung nimmt die Sorgen der Bevölkerung und der Almwirtschaft jedoch sehr ernst und hat auf Antrag von LHStv Josef Geisler heute, Donnerstag, eine Verordnung erlassen, mit der die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, im Bedarfsfall eine Vergrämung und Besenderung eines Bären in diesem Gebiet zu veranlassen. Diese ist mit Kundmachung heute in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen.
Vergrämung unter bestimmten Voraussetzungen
Der genaue Aufenthaltsort des Bären ist aktuell nicht bekannt. Aus diesem Grund werden in einem ersten Schritt unter enger Einbindung der Jägerschaft die Monitoring-Maßnahmen – beispielsweise durch Wildkameras – weiter intensiviert.
Auf Grundlage der Verordnung besteht ab Mitternacht in den in der Verordnung festgehaltenen Jagdgebieten im Bezirk Landeck unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit im Bedarfsfall jederzeit eine Vergrämung zu autorisieren bzw. anzuordnen. Unter Vergrämung versteht man Maßnahmen, die gezielt darauf abzielen, das Tier vorsorglich abzuschrecken und ihm beispielsweise beizubringen, dass die Nähe des Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen laut Verordnung Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper.
Sichtungen melden
Das Land Tirol appelliert weiterhin an die Bevölkerung, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Verhaltenstipps im Falle einer Begegnung mit einem Bären finden sich auf der Website des Landes sowie weitere Informationen in der Land Tirol App und unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.