Bericht der Kindeswohl-Kommission hebt Tirol lobend hervor

Rasche Übernahme der Obsorge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) in Tirol

  • Kinder- und Jugendhilfe des Landes ab Ankunft der Minderjährigen als gesetzlicher Vertreter tätig und für deren Pflege und Erziehung zuständig

Aufgrund der Abschiebungen von Schülerinnen nach Georgien und Armenien wurde die Kindeswohlkommission unter Leitung der ehemaligen OGH-Präsidentin Irmgard Griss eingerichtet, die in den vergangenen Monaten den Vollzug bei Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren im Lichte der Kinderrechte untersuchte. „Es ist zu begrüßen, dass seit Anfang des Jahres die unabhängige Kommission für den Schutz der Kinderrechte und des Kindeswohls im Asyl- und Fremdenrecht eingerichtet worden ist. Der erste Bericht, der nun vorliegt, ist grundlegend und wertvoll, um betroffene Kinder zu schützen“, fasst die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Landesrätin Gabriele Fischer zusammen.

Tirol als Vorbild

„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen ohne ihre Eltern auf der Flucht vor Krieg oder kriegerischen Auseinandersetzungen nach Österreich. Sie hoffen auf Perspektive, Zukunft, Frieden, Sicherheit und Schutz vor Verfolgung nach Österreich. Sie sind auf sich alleine gestellt, haben ihre Heimat, ihre Familie und ihr soziales Umfeld verlassen und finden sich nach einer oft traumatischen Flucht in einem ihnen unbekannten Land wieder“, beschreibt Raimund Pehm, Leiter des Fachteams umF des Landes Tirol die Situation von umF bei ihrer Ankunft in Österreich. Ab diesem Zeitpunkt sei schnelles Handeln notwendig, wird auch im Bericht der Kindeswohlkommission deutlich. Die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol kommt dieser Verantwortung rasch nach und trägt die Obsorge schon von Beginn an, also direkt nach ihrer Ankunft und vor der Übertragung der Obsorge durch das zuständige Pflegschaftsgericht. „Damit wird erreicht, dass die Kinder- und Jugendhilfe von Beginn an als gesetzlicher Vertreter der Kinder tätig wird und für Pflege und Erziehung zuständig ist, ohne eine gerichtliche Entscheidung abwarten zu müssen“, erläutert LRin Fischer. „Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht dabei im Vordergrund.“

Kindeswohl erfordert rasches Handeln

„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wissen oft nicht, in welchem Land sie sich befinden, benötigen häufig eine rasche medizinische Hilfestellung und eine grundlegende basale Versorgung. Darüber hinaus müssen sie so rasch als möglich über ihre Rechte bzw. Rechtslage informiert werden und auch eine gesetzliche Vertretung erhalten“, betont Pehm. Indem die Kinder- und Jugendhilfe von Beginn an die Obsorge übernimmt, ist die Behörde die Rechtsvertretung im Asylverfahren und Elternersatz. „Ob umF eine besondere Form der Unterstützung aufgrund der Fluchtgeschichte benötigen, wird im Einzelfall und unter Abwägung des Kindeswohls entschieden“, erläutert Pehm.

„Ich bedanke mich bei der Kommission für die wichtige Grundlagenarbeit. Der nun vorgestellte Bericht gibt einen guten Überblick über die momentane Situation“, so LRin Fischer abschließend.