LH Platter und LHStvin Felipe: „Abfahrverbote im Bezirk Reutte werden mit kommendem Wochenende wieder aktiviert“

Vermehrter Ausweichverkehr auf niederrangiges Straßennetz im Raum Reutte macht Abfahrverbote notwendig

  • Verbote gelten von 31. Juli bis 12. September 2021 für Durchreisende, Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr sind ausgenommen
  • Maßnahme dient Gewährleistung von Verkehrs- und Versorgungssicherheit in Gemeinden

Die B 179 Fernpassstraße ist auch in diesem Sommer wieder eine der Hauptverkehrsrouten von Nord nach Süd und umgekehrt. Bereits an den vergangenen Wochenenden ist es auf dieser Strecke zu Verkehrsüberlastungen gekommen, für die nächsten Wochenenden – insbesondere das anstehende mit den Ferienstarts in Bayern und Baden-Württemberg – ist mit noch mehr Reiseverkehr und damit mit Rückstau und starkem Ausweichverkehr zu rechnen. Bereits vor zwei Jahren führte diese Situation zu einer erheblichen Einschränkung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit, weshalb seitdem im Bedarfsfall derartige Abfahrverbote gesetzt werden. Um die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im niederrangigen Straßennetz und somit auch in den Gemeinden zu gewährleisten, verordnet das Land Tirol auf Empfehlung seiner ExpertInnen und in enger Abstimmung mit der Exekutive daher wieder Abfahrverbote im Raum Reutte. Von Samstag, 31. Juli 2021, bis einschließlich Sonntag, 12. September 2021, gelten diese Verbote für alle Fahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden, jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr. Konkret betrifft dies die Abfahrten auf der Fernpassroute im Bereich Reutte Nord und Vils. Der Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr bleibt ausgenommen.

„Im Raum Reutte erwies sich die Verkehrssituation an den vergangenen Wochenenden als heikel, es kam zu einem starken Ausweichverkehr fernab der Hauptverkehrsroute auf das niederrangige Straßennetz. In Anbetracht der beginnenden Schulferien im benachbarten Bayern als auch in Baden-Württemberg ist von einer weiteren Verkehrszunahme auszugehen. Deshalb aktivieren wir die bewährten Abfahrverbote für den durchfahrenden Verkehr, um die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den Gemeinden aufrecht zu erhalten. Damit schützen wir die Bevölkerung und die Gäste im Raum Reutte vor starkem Ausweichverkehr durch die Ortschaften“, sagen LH Günther Platter und LHStvinIngrid Felipe.

In enger Abstimmung mit der Exekutive und der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes werden alle Entwicklungen auf Tirols Straßen laufend im Detail beobachtet. „Vor zwei Jahren war die Situation nicht mehr hinnehmbar. Einsatzkräfte hatten massive Probleme, an den Einsatzort zu gelangen und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Wenn es um die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung und unserer Gäste geht, scheuen wir uns nicht, strikte Maßnahmen zu ergreifen – und zwar dann, wenn sie notwendig sind“, betont LH Platter. Man beobachte die weiteren Entwicklungen, vorerst bleiben die Abfahrverbote auf den Bezirk Reutte beschränkt, für andere Bezirke sehe man derzeit keinen Handlungsbedarf. „Derartige verkehrslenkende Maßnahmen werden nur dann verhängt, wenn dies der Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Regionen dienlich ist. Daher werden wir auch an den anderen Tiroler Hotspots weiterhin wöchentliche Evaluierungen durchführen, um die Treffsicherheit und Rechtmäßigkeit weiterer Fahrverbote im Vorfeld sicherstellen zu können“, erklärt LHStvin Felipe.

Informationen zu den Fahrverboten

Die Fahrverbote im Bezirk Reutte betreffen folgende Straßenabschnitte (im Downloadbereich finden Sie eine Übersichtskarte):

  • L 288 Pinswanger Straße (gesamter Verlauf)
    • Zusätzlich ab der Einmündung der Abfahrtsrampe in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
  • L 69 Reuttener Straße (ab Kreuzungsbereich zur L 396 Weißhausstraße / Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu den Fahrverboten finden Sie unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.