Reminder: Online-Infoabend zur Pflegeelternschaft

Neu: Bald Möglichkeit für Anstellungsverhältnis von Pflegeeltern

  • Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol informiert am 4. April um 17 Uhr online zu Voraussetzungen, Ausbildung und Begleitung von Pflegepersonen
  • Anmeldungen für interessierte Familien, Paare und Einzelpersonen unter ikjh@tirol.gv.at möglich

Nach einer erfolgreichen Premiere im Oktober 2023 organisiert die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol am 4. April 2024 um 17 Uhr erneut eine Informationsveranstaltung zur Pflegeelternschaft. 2022 befanden sich in Tirol 276 Kinder in Pflegefamilien. Neue Pflegepersonen – das können sowohl Familien mit Kindern wie auch Paare und Einzelpersonen sein – werden laufend gesucht. Im Rahmen der Veranstaltung können sich Interessierte einen Überblick über die Voraussetzungen, die Ausbildung und die Begleitung durch die Kinder- und Jugendhilfe verschaffen. Der Informationsabend findet unabhängig vom Wohnort als Online-Veranstaltung statt. Anmeldungen sind unter ikjh@tirol.gv.at möglich. Infolge der Anmeldung erhalten Interessierte den Zugangslink und weitere Informationen.

„Pflegepersonen kommen zum Einsatz, wenn Kinder aller Voraussicht nach nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können. Sie schenken den Kindern und Jugendlichen ein neues Zuhause, Halt und Geborgenheit und unterstützen sie bei der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Diese Aufgabe ist ebenso herausfordernd wie wichtig. Im Rahmen des Infoabends, der bereits zum zweiten Mal stattfindet, können sich Interessierte unverbindlich über die Pflegeelternschaft informieren. Ich lade dazu ein, diese Gelegenheit zu nutzen und spreche zugleich allen Pflegepersonen und jenen, die es werden wollen, meinen Dank und meine Anerkennung aus“, sagt die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Landesrätin Eva Pawlata.

Anstellung für Pflegeeltern kommt

Um Pflegeeltern seitens des Landes bestmöglich zu unterstützen, soll noch dieses Jahr eine Anstellung über den Samariterbund als Träger der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht werden. „Die Anstellung von Pflegepersonen wird seit langem gefordert und nun Realität: Künftig haben Pflegepersonen in Tirol die Möglichkeit auf ein Anstellungsverhältnis und damit eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Dies trägt insbesondere zur Entlastung von Pflegepersonen bei, die bisher in keinem Anstellungsverhältnis oder Teilzeit beschäftigt sind“, führt LRin Pawlata aus. Die Anstellung gilt für den Mehraufwand von Pflegepersonen wie Dokumentation, Biografiearbeit und Weiteres. Pflege und Erziehung werden weiterhin über das Pflegeelterngeld abgedeckt. Für ein klassisches Pflegeverhältnis ist eine Anstellung von acht Stunden pro Woche vorgesehen, bei einem höheren Pflegebedarf – zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen – kann die Stundenanzahl auch höher sein.

Wie werde ich Pflegeperson?

In der neuen Familie sollen sich die Kinder auf dauerhafte und tragfähige Beziehungen verlassen können. Die Betreuung in einer Pflegefamilie endet grundsätzlich, sobald das Pflegekind das 18. Lebensjahr erreicht. In der Praxis sind Pflegekinder jedoch meist ein Leben lang Teil der Familie. Rechtlich betrachtet bleiben sie – im Unterschied zu Adoption – die Kinder ihrer leiblichen Eltern.

Um eine Pflegeperson zu werden, braucht es eine positive Eignungsbeurteilung durch die Kinder- und Jugendhilfe. So machen sich die jeweils örtlich zuständigen SozialarbeiterInnen vor Ort ein Bild über die Wohn- und Lebensverhältnisse und prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und die Vermittlung eines Pflegekindes gegeben sind. Dazu gehören etwa Faktoren wie der Altersunterschied zwischen Pflegeeltern und -kind, die Familiengröße oder das soziale Umfeld. Im Anschluss muss die Ausbildung absolviert werden, deren Kosten das Land Tirol trägt. Der Ausbildungskurs findet in der Regel zweimal im Jahr statt. Die Kinder- und Jugendhilfe steht in engem Austausch mit den Pflegeeltern und unterstützt sie vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes.

Mehr Informationen zur Pflegeelternschaft finden sich auch auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Pflegeelternbroschüre des Landes.