Gemeinde, Grundverkehr und Baurecht
Benjamin Hotter, MLS
Leiter Gemeinde, Grundverkehr und BaurechtAdresseFranz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz
Telefon+43 5242 6931 5820
Sekretariat | Marie-Kristin Zeindl | +43 5242 6931 5819 |
---|---|---|
Gerlinde Salvenmoser | +43 5242 6931 5994 |
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
- Aufsichtsbeschwerden gem. § 115 (2) TGO inklusive Aufsichtsbeschwerden in Bauangelegenheiten, Raumordnungsangelegenheiten und dem Tiroler Straßengesetz
- Baubehörde 1. Instanz in Sonderfällen
- Bezirksraumordnungsangelegenheiten und Regionalentwicklung
- Ersatzvornahmen in Bauangelegenheiten und Feuerpolizei
- Gemeindeaufsicht
- Kommunale Katastrophenschäden - Überprüfung der Abrechnung
- Personenstandsrecht, einschließlich Beglaubigungen, Altmatrikenrecht, Namensänderungen, Adelsaufhebungsgesetz
- Revisionen und Kassaprüfungen
- Service und Beratung für Gemeinden in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
- Strafverfahren nach TBO
- Tiroler Grundverkehrsgesetz (Formulare)
- Tiroler Höfegesetz
- Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen
- sämtliche Wahlangelegenheiten
Sachbearbeiter | Ingo Gstrein | +43 5242 6931 5822 |
---|
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
- Freizeitwohnsitze (Strafverfahren / Vollstreckungsverfahren nach TROG, TBO, GV))
- Meldegesetz
Sachbearbeiter | Philipp Hörl | +43 5242 6931 5821 |
---|
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
- Aufsichtsbehördliche Genehmigungen
- Bedarfszuweisungen
- Beratung und Prüfung der Voranschläge und Jahresrechnungen der Gemeinden
- Förderungen Gemeinden
- Private Elementar- bzw. Katastrophenschäden
- Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
- Schöffen- und Geschworenenliste
- Beratung der Überprüfungsausschüsse
- Talvertrag Zillertal
- Wahlen auf Bundesebene
Sachbearbeiterin | Anna Pfister | +43 5242 6931 5993 |
---|
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
- Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz
Nehmen Sie mit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.